Quelle: PM Hoffmann

Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport

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Förderung von Sportvereinen, Sportverbänden und Fanprojekten!

Das Bundesprogramm für den Sport des Bundesministeriums des Innern und Heimat (BMI) fördert auch im Jahr 2025 das Engagement gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit sowie demokratiebildende Aktivitäten in Sportvereinen, Sportverbänden und Fanprojekten.

Auf einen Blick

  • Das Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport wird auch 2025 umgesetzt
  • Förderung von Aktivitäten in Sportverbänden/-bünden und Fanprojekten ist über die Beantragung von Maßnahmenpaketen möglich
  • Es können Pilotprojekte in Sportvereinen zu „Sportvereine und Demokratiebildung“ gefördert werden

 

Hintergrund

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) und die Deutsche Sportjugend (dsj) setzen das Programm gemeinsam auf Grundlage eines hierfür entwickelten Konzepts um.

Hierbei ist die dsj für die Verwaltung der Fördersäulen „Sportverbände“ und „Sportvereine“ zuständig; das BISp für die Fördersäule „Forschung“.

Konzept

 


„Das Bundesprogramm ermöglicht Sportvereinen, Sportverbänden und Fanprojekten, ihre Aktivitäten gegen Rechtsextremismus und für Demokratiebildung auf- und auszubauen. Das ist eine Chance, die wir nutzen wollen – und nutzen müssen! Wir brauchen langfristig ausreichend Fördermittel und Perspektiven – für einen Sport mit Courage, Demokratiestärkung und ein respektvolles Miteinander in unserer Gesellschaft!“ 

Benny Folkmann, Vorstandsmitglied der dsj

Inhalte

Das Programm des BMI fördert die praktische Arbeit gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit sowie die Stärkung der demokratisch-integrativen Kraft

  1. im gemeinnützigen, organisierten Sport (Breiten-/Amateur-/Jugend-, Leistungs- und Spitzensport),
  2. an Schnittstellen zu nicht organisierten, freien oder kommerziellen Sportorganisationen, sportbezogener Sozialer Arbeit und anderen zivilgesellschaftlichen Initiativen und Organisationen,
  3. in Fanszenen bzw. durch Fanprojekte.

Außerdem werden Forschungsprojekte zum Themenfeld unterstützt (durch das BISp).

In der Praxis können Projekte umgesetzt werden, die sich im Sport beispielsweise mit den Themen Rechtsextremismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Demokratiebildung auseinandersetzen. Hier kann es auch inhaltliche Verknüpfungen zu den Kinder- und Menschenrechten sowie den Rechten für Menschen mit Behinderungen geben.

Insbesondere sollen die Bereiche gefördert werden, die bisher nicht, nicht ausreichend oder nicht sportspezifisch durch andere Bundesprogramme abgedeckt wurden.

Synergien nutzen: Kooperationen mit anderen Bundesprogrammen sind, unter Wahrung der entsprechenden Verordnungen und Richtlinien und wenn inhaltlich-konzeptionell sinnvoll, wünschenswert.

Das Bundesprogramm erkennt den Sport als einen Ort für die Lösung von Herausforderungen an, die gesamtgesellschaftlich zu verorten sind, im Sport aber auch und teilweise spezifisch vorkommen.

Themen des Bundesprogramms

Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und Heimat (BMI) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Förderung 2025 Maßnahmenpakete

Es können verschiedene Maßnahmenpakete „Klein“ (bis 1.500 Euro), „Mittel“ (bis 15.000 Euro) und „Groß“ (bis 50.000 Euro) beantragt werden. Es können Honorar- und Sachmittel beantragt werden.

  • Maßnahmenpaket „Inhaltliche Qualifikation und Fortbildung“ 
  • Maßnahmenpaket „Bildungsangebote“ 
  • Maßnahmenpaket „Fachveranstaltung“ 
  • Maßnahmenpaket „Kommunikation“ 
  • Maßnahmenpaket „Fachexpertise und Analyse“  
  • Maßnahmenpaket “Coaching

Diese Maßnahmenpakete stehen für Sportverbände/-bünde, Sportvereine und Fanprojekte nach NKSS zur Verfügung.
 

Hier finden sich die weiteren Antragsmodalitäten, Informationen zur Projektumsetzung und die entsprechenden Formulare für die Abrechnung:

Antrag und Formular

Beratung

Stellen Sie Ihre Fragen zur Förderung und Unterstützung an: Bundesprogramm(at)dsj.de.