Quelle: PM Hoffmann

Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport

Vorlesen

Förderung von Sportvereinen, Sportverbänden und Fanprojekten!

Das Bundesprogramm für den Sport des Bundesministeriums des Innern und Heimat (BMI) fördert auch im Jahr 2024 das Engagement gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit sowie demokratiebildende Aktivitäten in Sportvereinen, Sportverbänden und Fanprojekten.

Auf einen Blick

  • Das Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport wird auch 2024 umgesetzt
  • Förderung von Aktivitäten in Sportverbänden/-bünden und Fanprojekten ist über die Beantragung von Maßnahmenpaketen möglich
  • Es können Pilotprojekte in Sportvereinen zu „Sportvereine und Demokratiebildung“ gefördert werden

 

Hintergrund

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) und die Deutsche Sportjugend (dsj) setzen das Programm gemeinsam auf Grundlage eines hierfür entwickelten Konzepts um.

Hierbei ist die dsj für die Verwaltung der Fördersäulen „Sportverbände“ und „Sportvereine“ zuständig; das BISp für die Fördersäule „Forschung“.

Konzept

 


„Das Bundesprogramm ermöglicht Sportvereinen, Sportverbänden und Fanprojekten, ihre Aktivitäten gegen Rechtsextremismus und für Demokratiebildung auszubauen. Das ist eine Chance, die wir nutzen wollen – und nutzen müssen! Denn es liegt auf der Hand, dass der organisierte Sport ein wichtiger Baustein für eine demokratische Gesellschaft ist. Deshalb begrüßen wir die weitere Umsetzung der Fördermöglichkeiten und sagen zugleich: Wir brauchen ausreichend Mittel und Perspektiven über 2024 hinaus – für einen Sport mit Courage, Demokratiestärkung und ein respektvolles Miteinander in unserer Gesellschaft!“

Benny Folkmann, 2. Vorsitzender der dsj

Inhalte

Das Programm des BMI fördert die praktische Arbeit gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit sowie die Stärkung der demokratisch-integrativen Kraft

  1. im gemeinnützigen, organisierten Sport (Breiten-/Amateur-/Jugend-, Leistungs- und Spitzensport),
  2. an Schnittstellen zu nicht organisierten, freien oder kommerziellen Sportorganisationen, sportbezogener Sozialer Arbeit und anderen zivilgesellschaftlichen Initiativen und Organisationen,
  3. in Fanszenen bzw. durch Fanprojekte.

Außerdem werden Forschungsprojekte zum Themenfeld unterstützt (durch das BISp).

In der Praxis können Projekte umgesetzt werden, die sich im Sport beispielsweise mit den Themen Rechtsextremismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Demokratiebildung auseinandersetzen. Hier kann es auch inhaltliche Verknüpfungen zu den Kinder- und Menschenrechten sowie den Rechten für Menschen mit Behinderungen geben.

Insbesondere sollen die Bereiche gefördert werden, die bisher nicht, nicht ausreichend oder nicht sportspezifisch durch andere Bundesprogramme abgedeckt wurden.

Synergien nutzen: Kooperationen mit anderen Bundesprogrammen sind, unter Wahrung der entsprechenden Verordnungen und Richtlinien und wenn inhaltlich-konzeptionell sinnvoll, wünschenswert.

Das Bundesprogramm erkennt den Sport als einen Ort für die Lösung von Herausforderungen an, die gesamtgesellschaftlich zu verorten sind, im Sport aber auch und teilweise spezifisch vorkommen.

Themen des Bundesprogramms

Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und Heimat (BMI) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Förderung 2024

Folgende Förderungen sind möglich:

1. Pilotförderung „Sportvereine und Demokratiebildung“
  • Demokratische Weiterentwicklung des Sportvereins im Sinne des Programms und der Inhalte
  • sowie Unterstützung einer Bearbeitung und Auseinandersetzung mit konkreten Phänomenbereichen und Diskriminierungsformen nach jeweiligem Bedarf.
  • Personal-/Honorar- sowie Sachmittel für drei Pilotprojekte in Sportvereinen.
    Plus: Zusätzliche Förderung über „Maßnahmenpakete“ (siehe Punkt 2).

2. Maßnahmenpakete

Folgende Maßnahmenpakete stehen für Sportverbände/-bünde, Fanprojekte nach NKSS sowie die drei Pilotförderungen in Sportvereinen zur Verfügung.

  • Förderung von Maßnahmenpaketen: Kleinere, mittlere und größere Finanzvolumina (1.500 - 50.000 Euro), je nach inhaltlicher Ausgestaltung des Maßnahmenpakets und der Zielgruppen. Keine Förderung von Personalkosten.
  • Honorar- und Sachmittel je nach Konfiguration des Maßnahmenpakets beantragbar.

 

Hier finden sich die weiteren Antragsmodalitäten, Informationen zur Projektumsetzung und die entsprechenden Formulare für die Abrechnung:

Antrag und Formular

Beratung

Stellen Sie Ihre Fragen zur Förderung und Unterstützung an: Bundesprogramm(at)dsj.de