Fördergrundlagen
Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
- Es gelten
- die allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen (ANBest - P vom 13.06.2019),
- und als weitere Bestimmungen insbesondere die:
- Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes vom 15.03.2022,
- Bestimmungen zum Vergaberecht vom 07.08.2018,
- Verhaltensstandards zur Korruptionsprävention vom 09.02.2012.
Die Unterlagen können im Downloadbereich unten heruntergeladen werden.
- Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind zu beachten.
- Die Mittel sind sparsam zu verwenden. Es gilt das Minimal- (ein bestimmtes Ziel mit möglichst wenig Mitteln erreichen) und das Maximalprinzip (mit gegebenen Mitteln einen möglichst großen Nutzen erzielen).
- Es können nur Projekte beantragt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
- Eine Förderung muss als Vollfinanzierung beantragt werden.
- Eine Vollfinanzierung ist entsprechend der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (§44) möglich, insbesondere bei den Maßnahmen, die sich an Organisationsstrukturen mit wenig hauptberuflichem Personal richten oder über geringe Eigenmittel verfügen.
- Zudem liegt auf Grund des inhaltlichen Zuschnitts des Programms ein besonderes Interesse der Öffentlichkeit vor, um Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport entgegenzuwirken oder einen wirkungsvollen Umgang zu fördern.
- Die Förderung ist abhängig von den insgesamt für das Bundesprogramm zur Verfügung stehenden Mitteln.
- Projektumsetzung erfolgt zwischen 15. Mai 2025 und 30. Oktober 2025. Sollte ein Projektstart außerhalb des Zeitraums liegen, bitten wir um separate Abstimmung.
- Das Förderprogramm erkennt den Sport als den Ort für die Lösung von Herausforderungen an, die gesamtgesellschaftlich zu verorten sind, im Sport aber auch und teilweise spezifisch vorkommen.
- Es wird ein Weiterleitungsvertrag zwischen der dsj und der antragsstellenden Organisation vereinbart.