Antrag und Formulare

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Antrag und Formulare


Antragsberechtigt sind

  • Mitgliedsorganisationen von dsj und DOSB sowie ihre Untergliederungen,
  • Sportvereine, die unter dem Dach der Mitgliedsorganisationen von dsj und DOSB organisiert sind,
  • Fanprojekte mit Qualitätssiegel „Fanprojekte nach dem NKSS“

Die Antragsfrist ist seit 14. April 2025 beendet.

Fördergrundlagen

Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

  • Es gelten
    • die allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen (ANBest - P vom 13.06.2019),
       
  • und als weitere Bestimmungen insbesondere die:
    • Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes vom 15.03.2022,
    • Bestimmungen zum Vergaberecht vom 07.08.2018,
    • Verhaltensstandards zur Korruptionsprävention vom 09.02.2012.

Die Unterlagen können im Downloadbereich unten heruntergeladen werden.

  • Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind zu beachten.
     
  • Die Mittel sind sparsam zu verwenden. Es gilt das Minimal- (ein bestimmtes Ziel mit möglichst wenig Mitteln erreichen) und das Maximalprinzip (mit gegebenen Mitteln einen möglichst großen Nutzen erzielen).
     
  • Es können nur Projekte beantragt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
     
  • Eine Förderung muss als Vollfinanzierung beantragt werden.
     
  • Eine Vollfinanzierung ist entsprechend der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (§44) möglich, insbesondere bei den Maßnahmen, die sich an Organisationsstrukturen mit wenig hauptberuflichem Personal richten oder über geringe Eigenmittel verfügen.
     
  • Zudem liegt auf Grund des inhaltlichen Zuschnitts des Programms ein besonderes Interesse der Öffentlichkeit vor, um Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport entgegenzuwirken oder einen wirkungsvollen Umgang zu fördern.
     
  • Die Förderung ist abhängig von den insgesamt für das Bundesprogramm zur Verfügung stehenden Mitteln.
     
  • Projektumsetzung erfolgt zwischen 15. Mai 2025 und 30. Oktober 2025. Sollte ein Projektstart außerhalb des Zeitraums liegen, bitten wir um separate Abstimmung.
     
  • Das Förderprogramm erkennt den Sport als den Ort für die Lösung von Herausforderungen an, die gesamtgesellschaftlich zu verorten sind, im Sport aber auch und teilweise spezifisch vorkommen.
     
  • Es wird ein Weiterleitungsvertrag zwischen der dsj und der antragsstellenden Organisation vereinbart.

 

Formulare zum Download

Für den Antrag:

Fördergrundlagen:

Weiterleitungsvertrag:

Projektumsetzung und Verwendungsnachweis

Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und Heimat (BMI) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.