Förderung national

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Nationale Förderprogramme

Die konkrete Ausgestaltung der Kinder- und Jugendarbeit im Sport ist so vielfältig und heterogen, wie die Landschaft der Sportorganisationen selbst. Es liegt in der Entscheidungshoheit der jeweiligen Organisation, in welcher Form, sie ihre Angebote für Kinder und Jugendliche gestalten will.

Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen finden sich in den Unterpunkten (rechts in der Struktur und unten in den Kacheln zu finden).

Schwerpunktsetzung der Deutschen Sportjugend

  • Förderung der bundeszentralen Infrastruktur (Kinder- und Jugendarbeit im Sport)
  • Förderung jungen Engagements
  • Förderung von Kooperationsprojekten mit den Mitgliedsorganisationen
  • Förderung besonderer Vorhaben der Mitgliedsorganisationen (Flexifonds) 
  • Förderung von Projekten zur Beteiligung junger geflüchteten Menschen im Sportverein oder Verband (Orientierung durch Sport)

Richtlinien und Fristen
Bei der Beantragung von Fördermittel sind Richtlinien und Fristen zu beachten, die je nach Förderprogramm variieren können und unter den jeweiligen Förderprogrammen zu finden sind.

Nicht geförderte Maßnahmen
Reine Wettkampf- oder Turnierbegegnungen, Trainingslager sowie touristische Fahrten oder Freizeit- und Erholungsmaßnahmen.

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der dsj ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – SGB VIII). Hier sind wesentliche Regelungen zum Kinder- und Jugendhilferecht zusammengefasst. Als ein  zentrales Merkmal der Kinder- und Jugendarbeit ist dort die Partizipation junger Menschen formuliert.

Für die Arbeit der dsj sind die Paragraphen 1174 und 75 besonders relevant. Sie beschreiben die Kinder- und Jugendarbeit, die Förderung der freien Kinder- und  Jugendhilfe und die Anerkennung als freie Träger. Kinder- und Jugendarbeit soll sich durch die Mitbestimmung junger Menschen auszeichnen, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zum sozialem Engagement anregen.

Der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) ist ein Förderinstrument der Bundesregierung für die Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland. Er stellt als durchgehenden Grundsatz die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen in den Mittelpunkt. Von zentraler Bedeutung für die Arbeit der dsj sind die „Allgemeinen Grundsätze“ und die Erläuterungen zu den „Förderzielen und Förderprogrammen“.

Bei  Beschreibung der allgemeinen Grundsätze und der Förderziele spielt die Gleichstellung von Mädchen und Jungen, die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sowie die gleichberechtigte Teilhabe von jungen Menschen mit und ohne Behinderung eine große Rolle. Um deren Bedeutung besonders herauszustellen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Anforderungen an Maßnahmen zur Voraussetzung einer Förderung nach KJP gemacht.

Verwendung des Doppellogos - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Deutsche Sportjugend

Bei Aktivitäten, welche aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes gefördert werden, ist grundsätzlich bei Veröffentlichungen und Publikationen der Hinweis des Zuwendungsgebers, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), anzugeben. Sollten im Rahmen der Aktivitäten Druck- oder Medienerzeugnisse erstellt und im Rahmen des Verwendungsnachweises geltend gemacht werden, ist grundsätzlich das Logo des Bundesministeriums sowie der Deutschen Sportjugend entsprechend den Vorgaben zu platzieren. 

Wir als Deutsche Sportjugend haben von Seiten des BMFSFJ Vorgaben bezüglich des Ablaufes und der Verwendung des Ministeriums-Logos erhalten. Aus diesem Grunden haben wir ein Merkblatt mit den Nutzungsvorgaben des Doppellogos erstellt. 

Der Ablauf sieht vor, dass Sie sich vor Verwendung des Doppellogos und der anschließenden Druckfreigabe, erst mit den jeweiligen dsj-Ansprechpersonen in Verbindung setzen müssen. Anschließend werden Ihnen die zu verwendenen Logos von Seiten der Deutschen Sportjugend zur Verfügung gestellt. Danach beginnt, der in den Nutzungsvorgaben beschriebene Abstimmungsprozess mit dem Ministerium bis hin zur möglichen Druckfreigabe! 

Wichtig: Bitte verwenden Sie keine alten Logos aus der Vergangenheit.

Kinder- und Jugendarbeit im Sport

Kinder- und Jugendarbeit im Sport trägt dazu bei, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ihre körperlich-motorischen, personalen und sozialen Kompetenzen weiterentwickeln können. Der organisierte Kinder- und Jugendsport fördert zudem die Beteiligung junger Menschen und trägt damit zur gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei.

Die Kurse und Arbeitstagungen der dsj und ihrer Mitgliedsorganisationen, die durch den KJP gefördert werden, haben das Ziel, die Kinder- und Jugendarbeit im Sport weiterzuentwickeln. Dies geschieht durch die Qualifizierung der ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiter*innen sowie durch die Weiterentwicklung der Konzepte und Strukturen der Jugendorganisation.

Neben den gesetzlichen Bestimmungen bildet das Basismodell zur Förderung der Jugendverbandsarbeit national eine wichtige Grundlage für die Förderung der Mitgliedsorganisationen der dsj. Dieses Modell wurde unter Mitarbeit der dsj-AG Fördervereinbarung im Jahre 2011 noch einmal konkretisiert. Diese Konkretisierung wurde im September 2011 vom dsj-Vorstand verabschiedet.

Wer ist antragsberechtigt?
  • Die Jugendorganisationen der Spitzenverbände
  • Die Jugendorganisationen der Sportverbände mit besonderen Aufgaben

Was ist förderfähig?

Die Förderung und Anregung durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) schafft die Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige bundeszentrale Infrastruktur.

Die eigenständigen und bundesweit aktiven Jugendorganisationen übernehmen dabei Aufgaben im Bereich der Unterstützung, Weiterbildung und Anregung der regionalen Fachpraxis, der Herstellung verbandlicher Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit auf Bundesebene und der Vernetzung.

Die Beantragung von Zuschüssen im Bereich der Jugendverbandsarbeit national erfolgt stichtagsbezogen für das Folgejahr. Gefördert werden können Personalkosten und Aktivitäten. Einmalig einzureichen ist das Formblatt S (Stammblatt).

Beantragung von Personalkosten

Zur Durchführung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe können Zuschüsse zu den Personalkosten gegeben werden, unter Berücksichtigung der Arbeits- und Orientierungshilfe für die Bewirtschaftung von KJP-geförderten Personalstellen bei den Mitgliedsorganisationen (A&O). Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der Grundvergütung der jeweiligen Personalstelle.

Beantragung von Aktivitäten

Maßnahmen der bundesweit aktiven Jugendorganisationen können in Form von Kursen und Arbeitstagungen, Kleinaktivitäten, Großveranstaltungen sowie Sonstige Aktivitäten umgesetzt und beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt für das gesamte Jahr mit Hilfe der entsprechenden Formblätter. Die Maßnahmen müssen sich an den inhaltlichen Schwerpunkten orientieren.

Planungssumme/Quote

Die Planungssumme für Aktivitäten berechnet sich aus der durchschnittlichen Summe der geförderten Aktivitäten (nur Jugendverbandsarbeit national) der vergangenen drei Jahre. Diese Summe kann als verbindlicher Zuschuss für Aktivitäten im Beantragungszeitraum von den Jugendorganisationen eingeplant werden, unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Bundeszuwendung des BMFSFJ an die dsj. 

Antragstellung

Zur Antragstellung haben wir ein Merkblatt und Checkliste erstellt. 

Allgemeine Unterlagen zur Antragstellung

Bei der Einreichung der jährlichen Antragstellung müssen die folgenden Formblätter einmalig mit eingereicht werden:

Kurse und Arbeitstagungen

Kurse sind Veranstaltungen mit überwiegendem Lehr- und Fortbildungscharakter. Sie müssen wenigstens eine Programmdauer von einem Tag haben und werden höchstens bis 28 Tage gefördert (KJP-Richtlinien vom 29. September 2016, Nr. VI.2.1 (1).

Arbeitstagungen sind Veranstaltungen mit einem ausgewählten Teilnehmerkreis, der die fachliche Arbeit des Trägers konzipiert, plant, umsetzt oder auswertet. Zuwendungen werden nur für solche Arbeitstagungen gegeben, die wenigstens einen Tag dauern und an denen mindestens fünf und in der Regel weniger als 100 Personen teilnehmen (KJP-Richtlinien vom 29. September 2016, Nr. VI.2.1 (2)).

Downloads:

Sonstige Aktivitäten

Sonstige Aktivitäten sind Aktivitäten, die aufgrund ihrer Art und Umstände nicht nach den Nr. VI.2.2. - VI.2.4. gefördert werden können. Die Förderung erfolgt in der Regel auf der Grundlage eines Kosten- und Finanzierungsplanes im Wege der Anteils- und Fehlbedarfsfinanzierung (KJP-Richtlinien vom 29. September 2016, Nr. VI.2.5).

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Kleinaktivitäten

Kleinaktivitäten sind Aktivitäten, die ihrer Art nach keine Kurse, Arbeitstagungen nach VI.2.1 oder Modellvorhaben nach Nr. III.3.2 sind, können auch als Kleinaktivitäten mit einem Zuschuss von höchstens 1.000 Euro gefördert werden.

Bei Aktivitäten zur Konzeption, Gestaltung, Weiterentwicklung oder Anpassung sowie Wartung von Medien, die die Arbeit der bundeszentralen Infrastruktur gemäß Nr. III.2 unterstützen, beträgt der Zuschuss höchstens 3.000 Euro.

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Großveranstaltung

Großveranstaltungen (beispielsweise Jugendtreffen, Konferenzen, Bundeslager, Fachtagungen) sind Veranstaltungen im In- oder Ausland mit mindestens 100 Teilnehmenden. Die Förderung erfolgt über nicht-rückzahlbare Zuschüsse als Festbeträge entsprechend Nr. VI.2.1 (3) bzw. VI.2.2 (4).

Downloads:

Personalkosten

Zur Durchführung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe können Zuschüsse zu den Personalkosten gegeben werden, unter Berücksichtigung der Arbeits- und Orientierungshilfe für die Bewirtschaftung von KJP-geförderten Personalstellen bei den Mitgliedsorganisationen (A&O). Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der Grundvergütung der jeweiligen Personalstelle.

Downloads:

Verwendungsnachweise

Hier sind die Formblätter zur Erstellung des jeweiligen Verwendungsnachweises zu finden: 

Downloads der einzelnen Aktivitäsformate: 

Arbeitshilfen und Vorlagen

Arbeitshilfen und Vorlagen

Arbeitshilfen

Vorlagen 

Mit Referent*innen, die bei Aktivitäten zum Einsatz kommen sollen und die dafür ein Honorar erhalten, muss ein Honorarvertrag geschlossen werden. Dieser ist mit dem Verwendungsnachweis einzureichen.

Hier sind zwei Muster-Exemplare zu finden:

Anlagen zum Weiterleitungsvertrag

Gemäß unseres Weiterleitungsvertrages § 9 Vertragsbestandteile finden Sie hier die aufgeführten Unterlagen zum download: 

Anlagen zum WL-Vertrag 2024

KJP-Workshops und Qualitätsentwicklung

Die dsj unterstützt ihre Mitgliedsorganisationen bei der konzeptionellen und inhaltlichen Entwicklung von Maßnahmen, die auf der Grundlage des Kinder- und Jugendplans gefördert werden. Dies geschieht einerseits über eine persönliche Beratung und andererseits über die KJP-Workshops.
Diese werden in Abstimmung mit dem Arbeitskreis der Jugendsekretär*innen in der dsj gemeinsam konzipiert. Nachfolgend sind Präsentationen und Schwerpunktthemen aus den vergangenen Workshops nachzulesen.

KJP-Grundlagen und Qualitätskriterien
Interkulturelle Öffnung

KJP-Workshop 08./09. März 2016 in Frankfurt am Main

KJP-Workshop 12./13. März 2014 in Mainz

KJP-Workshop 09./10. September 2013 in Oberhof

KJP-Workshop 23. März 2010 in Frankfurt am Main

Engagementförderung
Gender Mainstreaming
Digitale Tools in der Jugendarbeit im Sport

KJP-Workshop vom 12./13. März 2019 in Dresden

Biodiversität im Sport

Förderung jungen Engagements

Die Förderung von jungem Engagement ist eine zentrale Aufgabe der Jugendorganisationen im Sport. Die dsj und ihre Mitgliedsorganisationen gestalten die Jugendarbeit im Sport dabei nicht nur für, sondern vor allem gemeinsam mit jungen Menschen. Aufbauend auf den Prinzipien der Partizipation, Selbstorganisation und Freiwilligkeit gilt es, die Jugendverbandsarbeit, die Jugendbildung und die Engagemententwicklung in ihrer Vielfältigkeit zu stärken, zu unterstützen und notwendige Rahmenbedingungen für junges Engagement zu schaffen.

Die Konzeption zur Förderung von jungem Engagement ist die rahmengebende Grundlage für die Förderung der Mitgliedsorganisationen der dsj im Bereich Junges Engagement. Um die Engagementförderung als gemeinsame Aufgabe in allen Jugendorganisationen wahrzunehmen, sollen hiermit neue Impulse gesetzt, Bundeszentrale Impulsprojekte sowie Maßnahmen für ein gelungenes Wissensmanagement durchgeführt werden.

Wer ist antragsberechtigt?
  • Die Jugendorganisationen der Spitzenverbände
  • Die Jugendorganisationen der Sportverbände mit besonderen Aufgaben
  • Die Landessportjugenden 

Eingangsvoraussetzungen
  • Jugendorganisation einer Mitgliedsorganisation des DOSB und Anerkennung der Satzung des DOSB sowie der Jugendordnung der dsj
  • Aktive Umsetzung des Stufenmodells "Prävention sexualisierter Gewalt im Sport (PSG)"

Was ist förderfähig?

Die Förderung und Anregung durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) schafft die Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige bundeszentrale Infrastruktur.

Die eigenständigen Jugendorganisationen übernehmen dabei Aufgaben im Bereich der Unterstützung, Weiterbildung und Anregung der regionalen Fachpraxis, der Herstellung verbandlicher Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit auf Bundesebene und der Vernetzung.

Die Beantragung von Zuschüssen im Bereich der Engagementförderung erfolgt stichtagsbezogen für das Folgejahr. Gefördert werden können Personalkosten und Aktivitäten. Einmalig einzureichen ist das Formblatt S (Stammblatt).

Beantragung von Personalkosten

Zur Durchführung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe können Zuschüsse zu den Personalkosten gegeben werden, unter Berücksichtigung der Arbeits- und Orientierungshilfe für die Bewirtschaftung von KJP-geförderten Personalstellen bei den Mitgliedsorganisationen (A&O). Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der Grundvergütung der jeweiligen Personalstelle. 

Antragstellung

Die Antragsstellung erfolgt mit Hilfe der aus der Jugendverbandsarbeit national bekannten KJP Formblättern einmal im Jahr zum 31. Oktober.

Bitte beachten Sie bei der Antragstellung die neuen Themenschwerpunkte ab dem Förderjahr 2025 in der Konzeption!

Die Einreichung erfolgt ausschließlich digital. Wir bitten darum, von einer postalischen Einsendung abzusehen. 

Zur Einreichen eines Antrags sind folgende Schritte notwendig:

  1. Angabe der Eckdaten der zu beantragenden Maßnahme über dieses Forms-Formular. ACHTUNG: Die Umfrage muss für jeden Antrag einzeln ausgefüllt werden. 
  2. Zusendung des vollständigen Antrags als PDF, sowie die Formblätter als Excel-Datei an engagementfoerderung(at)dsj.de. Die Dateien sollten nach folgendem Muster benannt werden: 25-EF-[Titel der Maßnahme]. Hier können alle Anträge in einer Mail zusammengefasst werden.
  3. Im Laufe der ersten Novemberwoche (ab dem 4. November) werden Eingangsbestätigungen versandt. Dieser können die zugeordnete Maßnahmennummer und die beantragte  Fördersumme entnommen werden. Bitte nutzen Sie diese Maßnahmennummer für den Rest des Förderzeitraums.  

Bei der Einreichung der jährlichen Antragstellung muss das folgende Formblatt (nebst geforderten Anlagen) mit eingereicht werden, sofern dies nicht bereits mit der Antragstellung "Jugendverbandsarbeit national" eingereicht wurde:

Hier sind alle Formblätter zur Beantragung von Aktivitäten im Bereich Engagementförderung zu finden. 
Bitte beachten, dass zu jedem Kurs oder Sonstigen Aktivität auch das vollständig ausgefüllte Eckdatenpapier mit eingereicht werden muss. 

Downloads:

Verwendungsnachweise

Hier sind die Formblätter zur Erstellung des jeweiligen Verwendungsnachweises zu finden: 

Downloads der einzelnen Aktivitäsformate: 

Arbeitshilfen und Vorlagen zum Bereich Engagementförderung

Anlagen zum Weiterleitungsvertrag

Gemäß unseres Weiterleitungsvertrages § 9 Vertragsbestandteile finden Sie hier die aufgeführten Unterlagen zum Download.

Kooperationen

Bei Kooperationen können Aktivitäten gefördert werden, die eine oder mehrere Jugendorganisation(en) mit der dsj oder zwei oder mehrere Jugendorganisationen gemeinsam durchführen. Grundsätzlich sollen diese Aktivitäten für das Gesamtsystem wirksam sein.

Wer ist antragsberechtigt?
  • Die Jugendorganisationen der Spitzenverbände
  • Die Jugendorganisationen der Sportverbände mit besonderen Aufgaben
  • Die Landessportjugenden

Eingangsvoraussetzungen
  • Jugendorganisation einer Mitgliedsorganisation des DOSB und Anerkennung der Satzung des DOSB sowie der Jugendordnung der dsj
  • Aktive Umsetzung des Stufenmodells "Prävention sexualisierter Gewalt im Sport (PSG)"

Was ist förderfähig?

Das Gesamtvolumen der Aktivität muss mindestens 3.000 Euro betragen. Die Laufzeit beträgt maximal zwei Jahre und es findet eine Fehlbedarfsfinanzierung statt. Die Förderquote liegt bei bis zu 80 Prozent des Gesamtvolumens.

Beantragung von Aktivitäten

Das Antragsverfahren beginnt mit einem Abstimmungsgespräch zwischen der dsj und der Jugendorganisation. Die formale Antragstellung erfolgt auf der Grundlage einer aussagekräftigen, inhaltlichen Beschreibung für die Jugendorganisation, mit Hilfe der entsprechenden Formblätter.

Kooperationen müssen vom dsj-Vorstand genehmigt werden.

Antragstellung

Hier sind alle Formblätter zur Beantragung von Aktivitäten im Bereich Kooperation zu finden. 
Bitte beachten, dass zu jeder Großveranstaltung oder Sonstigen Aktivität auch das vollständig ausgefüllte Eckdatenpapier mit eingereicht werden muss. 

Downloads:

Verwendungsnachweise

Hier sind die Formblätter zur Erstellung des jeweiligen Verwendungsnachweises zu finden: 

Downloads der einzelnen Aktivitäsformate: 

Arbeitshilfen und Vorlagen zum Bereich Kooperationen

Sollten externe Referent*innen bei den Aktivitäten verpflichtet und diese am Ende mit dem Verwendungsnachweis abgerechnet werden, muss für jede*n Referent*in ein Honorarvertrag vorliegen und mit eingereicht werden. 

Hier sind zwei Muster-Exemplare zu finden:

Flexifonds

Beim Flexifonds können Aktivitäten gefördert werden, die ein besonderes Ereignis der Jugendorganisation darstellen. Das „Besondere“ definieren die Jugendorganisationen für sich und dessen Wirksamkeit für das Gesamtsystem selbst.

Wer ist antragsberechtigt?
  • Die Jugendorganisationen der Spitzenverbände
  • Die Jugendorganisationen der Sportverbände mit besonderen Aufgaben
  • Die Landessportjugenden

Was ist förderfähig?

Das Gesamtvolumen der Aktivität muss mindestens 3.000 Euro betragen. Die Laufzeit beträgt maximal drei Jahre und es findet eine Fehlbedarfsfinanzierung statt. Die Förderquote liegt bei bis zu 80 Prozent des Gesamtvolumens.

Beantragung von Aktivitäten

Das Antragsverfahren beginnt mit einem Abstimmungsgespräch zwischen der dsj und der Jugendorganisation. Die formale Antragstellung erfolgt auf der Grundlage einer aussagekräftigen, inhaltlichen Beschreibung für die Jugendorganisation, mit Hilfe der entsprechenden Formblätter.

Antragstellung

Hier sind alle Formblätter zur Beantragung von Aktivitäten im Bereich Flexifonds zu finden. 
Bitte beachten, dass zu jeder Großveranstaltung oder Sonstigen Aktivität auch das vollständig ausgefüllte Eckdatenpapier mit eingereicht werden muss. 

Downloads:

Verwendungsnachweise

Hier sind die Formblätter zur Erstellung des jeweiligen Verwendungsnachweises zu finden: 

Downloads der einzelnen Aktivitäsformate: 

Arbeitshilfen und Vorlagen zum Bereich Flexifonds

Sollten externe Referent*innen bei den Aktivitäten verpflichtet werden und diese am Ende mit dem Verwendungsnachweis abgerechnet werden, muss für jede*n Referent*in ein Honorarvertrag vorliegen und mit eingereicht werden.

Hier sind zwei Muster-Exemplare zu finden: