- Der Gesamtvorstand der dsj besteht aus 7 ehrenamtlichen und 2 hauptamtlichen Vorstandsmitgliedern.
- Das hauptamtliche Vorstandsmitglied Geschäftsführung und das hauptamtliche Vorstandsmitglied Finanzen bilden gemeinsam mit dem*der ehrenamtlichen 1. und 2. Vorsitzenden den Geschäftsführenden Vorstand, der die dsj nach §26 BGB vertritt.
- Alle ehrenamtlichen Mitglieder des Vorstandes werden für die Dauer von jeweils zwei Jahren von der dsj-Vollversammlung gewählt.
- Maximal fünf der Vorstandsmitglieder dürfen zum Zeitpunkt ihrer Wahl 27 Jahre oder älter sein.
- Die hauptamtlichen Vorstandsmitglieder werden von den ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern berufen.
Der Aktuelle Vorstand der Wahlperiode 2024-2026 stellt sich vor: