- Zuschüsse aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
- EU-Mittel für bi-, tri- oder multilaterale Programme (EU-Programm JUGEND IN AKTION)
- Landesmittel, kommunale oder regionale Mittel
- Zuschüsse privater Stiftungen
- Zuschüsse der Jugendwerke
Bei öffentlichen Mitteln ist zu bedenken, dass es hier in aller Regel Antragsfristen gibt, die einzuhalten sind. Die Antragstermine liegen oftmals im Jahr vor der Begegnung. Außerdem können nur Projekte zur Bezuschussung beantragt werden, die noch nicht begonnen oder bereits durchgeführt worden sind.
Hier heißt es also, sich frühzeitig über die Modalitäten und Fristen zu informieren.
Öffentliche Mittel/Fördermittel sind in der Regel Teilfinanzierungen, d. h. ein gewisser Eigenanteil des Verbandes/Vereins ist notwendig. Außerdem reicht die Förderung im Allgemeinen nicht aus, um alle Kosten zu decken.
Dennoch ist es wichtig, das finanzielle Risiko für den durchführenden Verband/Verein so gering wie möglich zu halten und möglichst unterschiedliche Geldquellen zu berücksichtigen.
Stichwort „Mischförderung“
Sollten Gelder aus verschiedenen öffentlichen Quellen/unterschiedliche Fördermittel beantragt werden, muss geprüft werden, ob dies zulässig ist (manche öffentlichen Zuschüsse schließen sich gegenseitig aus – in der Regel sind dies Mittel aus unterschiedlichen Fördertöpfen des Bundes). Hier ist die dsj behilflich und berät gerne.