Für die Bundesjugendspiele ist ein Ausschuss zuständig. Diesem Ausschuss steht ein Kuratorium vor, das über die Empfehlungen des Ausschusses entscheidet. Das Kuratorium hat drei Mitglieder:
- Der*die Präsident*in der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK),
- Der*die Präsident*in des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und
- Der*die Bundesminister*in für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Dem Ausschuss selbst gehören neun Mitglieder an. Er setzt sich zusammen aus Vertretungen der Kommission Sport der Kultusministerkonferenz (KMK), des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) sowie Vertretungen der an den Bundesjugendspielen beteiligten Spitzenverbände, dem Deutschen Behindertensportverband (DBS), dem Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV), dem Deutschen Schwimm-Verband (DSV) und dem Deutschen Turner-Bund (DTB), zusammen.
Die Mitglieder des Ausschusses werden von ihrer jeweiligen Institution oder ihrem jeweiligen Verband vorgeschlagen und von der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berufen.