Bei der Kooperation von einer Kindertagesstätte mit einem Sportverein gibt es wenig feste Regeln, aber viele Möglichkeiten. Beispielsweise diese:
- Übungsleiter*innen des Sportvereins bieten (mindestens einmal) wöchentlich in der Kita Bewegungseinheiten an.
- Die Kinder der Kindertagesstätte besuchen die Angebote des Vereinsprogramms und mischen sich dort unter die Mitglieder. Sie werden entweder von Erzieher*innen gebracht oder von Vereinsvertreter*innen in der Kita abgeholt.
- Den Kita-Kindern wird wöchentlich eine Bewegungseinheit des Sportvereins in einer Gemeinde- oder Vereinshalle angeboten.
- Auf Basis einer Kooperationsvereinbarung stellt ein Verein einer Kita Raum und Material zur Verfügung.
- Vereinsangebote werden den Kita-Kindern in „Schnupperangeboten“ regelmäßig (etwa im halbjährlichen Rhythmus) vorgestellt.
- Kita und Sportverein führen gemeinsam ein Sportfest durch.
- Übungsleiter*innen und Erzieher*innen bilden sich gemeinsam fort und/oder stellen sich ihr Know-how gegenseitig zur Verfügung.
Die dsj empfiehlt vor allem Angebote, die organisatorisch und finanziell allen Kindern der Kita zur Verfügung stehen. Die Besuchszeiten der Kinder in der Kita, die finanziellen Möglichkeiten der Eltern sowie der Wert, den Eltern der Bewegung ihrer Kinder beimessen, sollten keine Ausschlussgründe darstellen.
Möglichst jede Kindertagesstätte sollte eine bewegungsfreundliche sein. Die Mitgliedsorganisationen der Deutschen Sportjugend unterstützen alle Einrichtungen auf dem Weg zu einer bewegungsfreundlichen Kindertagesstätte beziehungsweise einem Bewegungskindergarten. Dafür vergeben Landessportbünde und ihre Jugendorganisationen sogar Zertifikate.