Kooperation mit einem Sportverein

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Gemeinsame Sache mit dem Sportverein

Bei der Kooperation von einer Kindertagesstätte mit einem Sportverein gibt es wenig feste Regeln, aber viele Möglichkeiten. Beispielsweise diese:

  • Übungsleiter*innen des Sportvereins bieten (mindestens einmal) wöchentlich in der Kita Bewegungseinheiten an.
  • Die Kinder der Kindertagesstätte besuchen die Angebote des Vereinsprogramms und mischen sich dort unter die Mitglieder. Sie werden entweder von Erzieher*innen gebracht oder von Vereinsvertreter*innen in der Kita abgeholt.
  • Den Kita-Kindern wird wöchentlich eine Bewegungseinheit des Sportvereins in einer Gemeinde- oder Vereinshalle angeboten. 
  • Auf Basis einer Kooperationsvereinbarung stellt ein Verein einer Kita Raum und Material zur Verfügung.
  • Vereinsangebote werden den Kita-Kindern in „Schnupperangeboten“ regelmäßig (etwa im halbjährlichen Rhythmus) vorgestellt.
  • Kita und Sportverein führen gemeinsam ein Sportfest durch.
  • Übungsleiter*innen und Erzieher*innen bilden sich gemeinsam fort und/oder stellen sich ihr Know-how gegenseitig zur Verfügung.

Die dsj empfiehlt vor allem Angebote, die organisatorisch und finanziell allen Kindern der Kita zur Verfügung stehen. Die Besuchszeiten der Kinder in der Kita, die finanziellen Möglichkeiten der Eltern sowie der Wert, den Eltern der Bewegung ihrer Kinder beimessen, sollten keine Ausschlussgründe darstellen.

Möglichst jede Kindertagesstätte sollte eine bewegungsfreundliche sein. Die Mitgliedsorganisationen der Deutschen Sportjugend unterstützen alle Einrichtungen auf dem Weg zu einer bewegungsfreundlichen Kindertagesstätte beziehungsweise einem Bewegungskindergarten. Dafür vergeben Landessportbünde und ihre Jugendorganisationen sogar Zertifikate.

Wie finde ich einen kooperationswilligen Sportverein/eine kooperationswillige Kita

Kindertagesstätten wenden sich am besten zunächst an ortsnahe Sportvereine. Darüber hinaus können Ihnen die Mitarbeiter*innen des örtlichen Kreis-/Stadtsportbundes Auskunft geben, ob es bereits bekannte Kooperationen oder empfehlenswerte Vereine gibt. Auch die Kommune ist ein guter Ansprechpartner, wenn man auf der Suche nach einem Kooperationspartner ist.

Wer kommt als Sportverein in Frage?

Grundsätzlich alle interessierten Vereine, die Erfahrung mit Bewegung im Elementarbereich haben. Für alle Kinder sollte eine Grundlagenausbildung im Sinne einer ganzheitlichen Bewegungsförderung angeboten werden. Viele Sportarten bieten dies im Rahmen ihrer Kinder- und Jugendarbeit an. Beispielsweise wird im Handball nicht nur Ball gespielt! Hier werden auch Übungen zur Förderung des Gleichgewichts durchgeführt, Arme und Rumpf gekräftigt und Kleingeräte wie Rollbretter oder Alltagsmaterialien eingesetzt. Fragen Sie bei der Suche nach einem Kooperationspartner nach, wie sich die Stunden zusammensetzen könnten und überlegen Sie vorher, was Ihnen wichtig ist. Auch Schwimm-, Ski- oder Reitvereine kooperieren mit Kindertagesstätten.

Muss ein*e Erzieher*in während des Kooperationsangebots anwesend sein?

Aus pädagogischer Sicht ist dazu zu raten. Eine bekannte Bezugsperson vermittelt den Kindern Sicherheit und erleichtert so das Kennenlernen und den Beziehungsaufbau zu den Übungsleiter*innen aus dem Verein. Darüber hinaus bekommen die Erzieher*innen so neue Anregungen für eigene Angebote und lernen sportliche Details, etwa in Sachen Geräteabsicherung. Die Übungsleiter*innen wiederum können von den Erzieher*innen pädagogische Anregungen erhalten. Zudem ist es für sie eine Erleichterung, eine Kollegin oder einen Kollegen an der Seite zu wissen, die/der unterstützend eingreifen kann. Vereinbaren Sie am besten im Voraus, wie Sie verfahren möchten. Bei größeren Gruppen wäre eine Aufteilung der Aufgaben sinnvoll: Die Übungsleiterin leitet das Angebot und führt die Kinder durch die Stunde. Der Erzieher bietet emotionale Stabilität und übernimmt pädagogische Herausforderungen (weinende Kinder, Streitigkeiten unter den Kindern usw.).

Worauf ist bei der Aufnahme einer Kooperation zu achten?

Die Kooperationspartner sollten die Grundzüge ihrer Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung festhalten und sich darin über Punkte verständigen, die den Erfolg der gemeinsamen Arbeit gewährleisten. Dazu gehören beispielsweise:

Gemeinsame Zielformulierung: Dies können zum Beispiel ein tägliches Bewegungsangebot für alle Kinder oder ausreichend räumliche Möglichkeiten zur Bewegung sein. Ein Ziel auf lange Sicht könnte die Erziehung der Kinder zur Entwicklung eines gesunden Lebensstils sein.

Übereinstimmende Erziehungs-Intentionen: Auch außerhalb des Bewegungsbereichs sollten die Intentionen abgeglichen werden. Hierzu zählen können beispielsweise Grundsätze in der Konzeption der Kita wie die „Wahrung der Schöpfung“ oder Leitlinien des Sportvereins wie die „altersgerechte Förderung von Talenten“.

Klare Aufgaben- und Rollenverteilung: Das Bewusstsein der verschiedenen Qualifikationen auf sportlicher und pädagogischer Seite sollte vorhanden sein. Besonders im Hinblick auf die Elternarbeit sollten klare Absprachen getroffen werden: Wer spricht Verhaltensauffälligkeiten einzelner Kinder gegenüber den Eltern an? Wer spricht mit den Eltern über motorische Auffälligkeiten?

Kontinuierlicher Informationsfluss: Kommunikation ist die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und sollte in Form von Standards und regelmäßigen Austauschplattformen ermöglicht werden. Möglich sind beispielsweise Gruppentagebücher und Beobachtungsbögen sowie die Einrichtung einer regelmäßigen Reflexions- und Planungsrunde aller Beteiligten.

Mögliche Angaben in einer Kooperationsvereinbarung:

  • Wo, wie häufig und wie lange soll das Angebot stattfinden?
  • Wer führt das Angebot durch?
  • Wer ist während des Angebots sonst noch anwesend/verantwortlich?
  • Was passiert im Falle einer Verhinderung der Übungsleiter/in?
  • Gibt es Mitglieds-/Teilnahmebeiträge? Wer zieht diese ein?
  • Gibt es sonstige Finanzierungsbausteine?
  • Müssen die teilnehmenden Kinder Vereinsmitglieder sein?
  • Welche Ziele verfolgen die Kooperationspartner?
  • Welche Inhalte sollen grundsätzlich vermittelt werden?

Einige Landessportbünde bieten Musterverträge für Kooperationen an.

Wie kann das finanziert werden?

In vielen Kooperationen wird von den teilnehmenden Kindern ein Beitrag gefordert. Andere Lösungen sind jedoch zu favorisieren, um eine Nicht-Teilhabe Einzelner aus finanziellen Gründen zu verhindern. Eine Möglichkeit ist ein obligatorischer Sonderbeitrag der Kita von wenigen Euro pro Monat und Kind für das Bewegungsangebot. Er kann auch von einem Förderverein übernommen werden (oft handelt es sich um Beträge zwischen 2 und 3 Euro). Diese Lösung wird vielerorts mit Erfolg durchgeführt.

Für Kinder aus einkommensschwachen Familien stehen darüber hinaus bundesweit Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zur Verfügung. Hier kann beispielsweise ein Sportvereinsbeitrag für Kinder bis zu einer Höhe von 120 Euro im Jahr übernommen werden. Zuständig sind die Jobcenter, sie halten Antragsformulare für Familien bereit.

In manchen Bundesländern stehen für Kooperationen Zuschüsse für die Übungsleiter/innen-Entgelte zur Verfügung. Auskünfte geben die zuständigen Landessportbünde und Landessportjugenden.

Was sollte die Kita noch beachten?

Die Verlockung ist groß, sich im Bereich der Bewegung allein auf eine bestehende Kooperation mit einem Sportverein zu verlassen und das Thema damit „abzuhaken“. Zum einen sollte überprüft werden, ob wirklich alle Kinder Zugang zum Kooperationsangebot haben, zum anderen muss analog zu den allgemeinen Bewegungsempfehlungen auch in der freien Spielzeit ausreichend Bewegung gegeben sein.

  • Überpüfen Sie, ob alle Kinder regelmäßige Bewegungsangebote wahrnehmen. Ist dies nicht der Fall, stellen Sie sicher, dass die Übrigen andere Möglichkeiten erhalten und motiviert werden, an diesen teilzunehmen.
  • Sorgen Sie für genügend Bewegungsmöglichkeiten im Freispiel. Das macht die bewegungsfreundliche Gestaltung der Räume und des Außengeländes sowie die Überprüfung von Regeln in der Einrichtung notwendig: Wo dürfen die Kinder laufen, mit dem Ball spielen oder Rädchen fahren? Sind diesbezügliche Verbote wirklich notwendig?
  • Stelle motivierende, kindgerechte und gesicherte Klein- und Großgeräte zur Verfügung. Vor allem Kleingeräte lassen sich oft durch Alltags- oder Naturmaterialien ersetzen und sind nicht unbedingt mit großen finanziellen Aufwendungen verbunden. Darüber hinaus erhalten Sie viele gebrauchte Materialien kostengünstig oder kostenlos bei Sportvereinen. Tennisvereine beispielsweise suchen häufig Abnehmer für gebrauchte Tennisbälle. Bananenkisten eignen sich zum Bauen von Hürden un en Sie in den kostenfreien dsj-Bewegungskalendern.
  • Überprüfen Sie, ob der Bewegungsraum der Einrichtung ausreichend für das Freispiel genutzt wird. In vielen Einrichtungen ist er den Kindern nur zu den Zeiten der angeleiteten Bewegungseinheiten zugängig, wodurch immense räumliche Kapazitäten vergeudet werden.
  • Ein Elternabend zum Thema gesundes Aufwachsen, in dem auch das Bewegungsbedürfnis und die Notwendigkeit von Bewegung im Alltag von Kindern thematisiert werden, holt zusätzlich die Eltern mit ins Boot. Informieren Sie zunächst grundsätzlich über die Bedeutung von Bewegung (beispielsweise durch Flyer und Film der BZgA) und überlegen dann gemeinsam mit den Eltern, wie mehr Bewegung in den Alltag ihrer Kinder gebracht werden kann. Werden die Kinder mit dem Auto gebracht? Wie könnte man den Weg stattdessen zumindest ein paar Mal die Woche zu Fuß oder mit dem Laufrad zurücklegen? Wo ist im Familienalltag noch Potenzial für mehr Bewegung? Wie kann ich Kinderzimmer bewegungsfreundlicher gestalten? Diese und viele weitere Fragen kann man im Rahmen eines Elternabends gemeinsam angehen und diskutieren.

Die Mitgliedsorganisationen der Deutschen Sportjugend und auch die Deutsche Sportjugend selbst beraten Kindestagesstätten bei allen Fragen gerne. 

Gibt es Qualitätssiegel?

Ja. In den meisten Bundesländern werden „anerkannte Bewegungskindergärten“ zertifiziert und können sich somit von der Masse abheben. 

Noch Fragen offen?

Bundesweit ist die Deutsche Sportjugend mit dem Bereich „Kinderwelt ist Bewegungswelt“ zuständig. Die meisten Landessportjugenden/-bünde beraten individuell für das jeweilige Bundesland bei Fragen rund um Kooperationen. In diesem Internetangebot finden Sie alle Kontaktdaten.

Vorteile einer Kooperation

1. Sportvereine qualifizieren Mitarbeiter/innen von Kindertagesstätten

Sportvereine haben gut ausgebildete Übungsleiter*innen mit fach- und personalbezogenen Kompetenzen, die sie Kindertagesstätten zur Verfügung stellen. Beispielsweise beraten Übungsleiter*innen in ergänzenden fachbezogenen Angeboten einschließlich spezifischer Aspekte zur Gestaltung von Bewegungseinheiten.

2. Pädagog/innen der Kindertagesstätten qualifizieren die Mitarbeiter/innen des Sportvereins

Erzieher*innen und Sozialpädagogen*innen verfügen über hochqualifiziertes Wissen im Bereich der Erziehung. Sie stellen dies den Vereinen zur Verfügung, um die Partnerschaft optimal zu ergänzen.

3. Sportvereine erlauben Kindertagesstätten ergänzende Angebotsmodule

Sportvereine bieten Kindertagesstätten in Absprache ergänzende Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote. Es können auch nicht-sportive Dinge sein. Beispielsweise fügt der Sportverein im Laufe einer Woche ergänzende Schwerpunkte wie Ballspielangebote in den Tagesrhythmus der Kindertagesstätten ein oder es werden gemeinsame Sportfeste oder Bewegungsausflüge durchgeführt.

4. Sportvereine vergrößern ihren Wirkungskreis

Durch Kooperationen mit Kitas sprechen Sportvereine mit ihrem Angebot zur Bewegungs- und Gesundheitsförderung gleich drei Zielgruppen an: die Kinder im Vorschulbereich, die Kita-Pädagog/innen, die für sich selbst die Vorzüge eines Sportvereins entdecken können, sowie die Eltern samt Geschwister.

5. Sportvereine vergrößern zusammen mit den Kindertagesstätten die Lobby für Kinder

Sportvereine und Kindertagesstätten bilden zusammen eine „Lobby für mehr Bewegung unserer Kinder“ und treten gegenüber anderen Institutionen oder Bildungsinstanzen als eine Kraft auf. Beispielsweise als starke Interessengemeinschaft für die Belange von Kindern in kommunalen Bildungslandschaften. Gemeinsam können auch Aktionen wie „ein Stadtteil/Dorf bewegt sich“ oder die Beteiligung am Weltspieltag angeregt werden, oder man unterstützt sich bei Elternveranstaltungen.

6. Sportvereine tragen zu einer umfassenden Alltagsmotorik bei

Sportvereine halten ein umfängliches und angemessenes Bewegungsangebot für den Lebensalltag von Kindern bereit. Beispielsweise sprechen sie im regelmäßigen Austausch mit Kindertagesstätten ein Gesamt-Motorik-Programm ab, das auch Angebote für Kinder im wohnungsnahen Umfeld enthält. Dabei geht es vor allem im Elementarbereich um sportartenübergreifende Angebote, die durch ihre ganzheitliche Ausrichtung einen großen Beitrag zur Gesundheitsförderung leisten. So können Entwicklungsverzögerungen, Übergewicht und Haltungsschwächen bei Kindern positiv entgegengewirkt werden.

7. Lebenswelt wird Bewegungswelt

Bei der Verbesserung, Umgestaltung, Sicherung oder auch der Suche nach Bewegungswelten für Kinder sind Sportvereine starke Kooperationspartner für Kindertagesstätten und Kommunen. Sie helfen mit, Bewegungsräume zu erschließen oder Bewegungsgelegenheiten zurückzugewinnen. Nicht selten stellen Sportvereine „ihre Sportstätten“ Kindertagesstätten zur Verfügung, um die Rahmenbedingungen für zusätzliche Bewegungsangebote zu schaffen.

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