verschiedene Länder (KJP)

Vorlesen

Was ist förderfähig?

Gefördert werden außerschulische Begegnungs- und Austauschprogramme von Jugendlichen und Fachkräften der Jugendhilfe in Deutschland und im Ausland. Es können bilaterale, trilaterale und multilaterale Begegnungen bezuschusst werden. Ausgeschlossen sind bi- und trilaterale Begegnungen mit den Ländern China, Frankreich, Griechenland, Israel, Polen, Russland, Tschechien, da für diese Länder andere Förderprogramme zur Verfügung stehen. Informationen zu Jugend- und Fachkräftebegegnungen befinden sich im folgenden Text und in ausführlicher Form im Merkblatt zur Antragstellung am Ende der Seite.

Darüber hinaus können Kleinprojekte (bis max. 1.000,- Euro Förderung) bezuschusst werden. Kleinprojekte können z. B. eine Publikation, eine Ausstellung, eine Präsentation o.ä. sein. Sie müssen im Kontext der internationalen Jugendarbeit stehen. Ein Infoblatt zu Kleinprojekten befindet sich am Ende der Seite.

(Internationale) Turniere aller Art ohne Austauschbegegnungen und Begegnungscharakter können ebenso nicht bezuschusst werden wie touristische Fahrten oder Freizeit- und Erholungsreisen, bzw. Maßnahmen kommerzieller Anbieter, z. B. Pauschalreisen.

Was sind die Grundvoraussetzungen für Zuschüsse?

Mindest-/Höchstalter der Teilnehmenden
  • mindestens 8 Jahre
  • maximal 26 Jahre
  • Betreuer*innen sollten mindestens 18 Jahre alt sein, für diese gilt kein Höchstalter

Mindest-/Höchstdauer der Programme
  • mindestens 5 Programmtage (inkl. An- und Abreisetag)
  • maximal 30 Tage
  • Praktika/Hospitationen: max. 3 Monate
  • Bei Fachkräfteprogrammen gilt keine Mindestdauer

Austauschpartnerschaft

Es handelt sich um eine Partnerschaft von Vereinen/Verbänden/Organisationen in Deutschland und einem anderen Land mit einer jeweils festen Jugendgruppe, welche gemeinsam das Projekt realisieren.

Einhaltung der Fristen

siehe unten

Wer ist der Zuwendungsgeber?

Logo des Bundesministeriums

Die „Längerfristige Förderung“  ist das Förderprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)  aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP). Die Fördermittel werden durch die dsj als Zentralstelle für den Sport an die Träger im organisierten Kinder- und Jugendsport weitergeleitet. Fördergrundlage sind insbesondere die Richtlinien des KJP sowie weitere Bestimmungen zum Umgang mit Förderungen aus öffentlichen Mitteln. Eine Zusammenfassung der Förderbedingungen (Merkblatt) sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen zu den Förderbedingungen können unter Downloads heruntergeladen werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Vereine und Verbände des organisierten Sports mit eigener Jugendordnung.

Anerkannte Partner im Ausland sind Sport- und/oder Jugendorganisationen, die in direkter Zuständigkeit für die Fragen der Jugendarbeit oder des Jugendsports stehen. Sie müssen jugendliche Mitglieder nachweisen.

Was und in welcher Höhe wird gefördert?

Jugendbegegnungen im Ausland

Fahrkostenzuschuss für Begegnungen im europäischen Ausland für Teilnehmende aus Deutschland: 
0,12 Euro/km pro Teilnehmenden (einfache Strecke)

Fahrkostenzuschuss für Begegnungen im außereuropäischen Ausland für Teilnehmende aus Deutschland: 
0,08 Euro/km pro Teilnehmenden (einfache Strecke)

Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden aus Deutschland:
30,00 Euro je Teilnehmenden (maximal 300,00 Euro je Maßnahme)

Fachkräfteprogramme im Ausland

Fahrkostenzuschuss für Begegnungen im europäischen Ausland für Teilnehmende aus Deutschland: 
0,12 Euro/km pro Teilnehmenden (einfache Strecke)

Fahrkostenzuschuss für Begegnungen im außereuropäischen Ausland für Teilnehmende aus Deutschland: 
0,08 Euro/km pro Teilnehmenden (einfache Strecke)

Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden aus Deutschland:
50,00 Euro je Teilnehmenden (maximal 500,00 Euro je Maßnahme)

Jugendbegegnungen in Deutschland

Aufenthaltskostenzuschuss:
24,00 Euro je Teilnehmenden aus Deutschland und aus dem Ausland je Programmtag

Mindestdauer der Programme:
5 Tage, inkl. Ankunfts- und Abreisetag

Fachkräfteprogramme in Deutschland

Aufenthaltskostenzuschuss:
40,00 Euro je Teilnehmenden aus Deutschland und aus dem Ausland je Programmtag

Deutsch-türkischer Jugendaustausch hat besondere Potenziale. Angebot zur Förderung bilateraler Maßnahmen

Der KJP-Matching-Fund PLUS der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke 

Internationale Jugendbegegnungen können eine wichtige Rolle im Leben von jungen Menschen spielen. Internationale Jugendarbeit im Sport profitiert dabei besonders von zwei Aspekten: der Universalität von Spaß an Spiel und Bewegung und der Niedrigschwelligkeit des Sports. Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke und die Deutsche Sportjugend möchten mehr junge Menschen und Fachkräfte aus Deutschland und der Türkei in den Austausch bringen. Dazu bietet die Jugendbrücke ein neues Förderprogramm an: den KJP-Matching-Fund PLUS. Sie beantragen über die dsj Mittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) für Ihre Jugend- oder Fachkräftebegegnung. Die Jugendbrücke stellt Ihnen äquivalent Mittel für die türkische Seite zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie für jede*n Teilnehmer*in einen Zuschuss für Organisationskosten. 

Potenziale des deutsch-türkischen Jugendaustausches
  • Deutschland und die Türkei haben viele kulturelle und soziale Bezüge, nicht zuletzt durch drei Mio. Menschen in Deutschland, die Wurzeln in der Türkei haben.
  • Zugang ermöglichen: Teilnehmende mit Migrationsgeschichte, die generell im internationalen Austausch stark unterrepräsentiert sind, können in der Türkei niedrigschwellig internationale Erfahrungen sammeln.
  • Gelebte Mehrsprachigkeit und Kompetenzstärkung: Nur zu häufig erfahren junge Menschen mit Migrationsgeschichte, dass ihr interkulturelles Wissen wenig wertgeschätzt und ihre Türkisch-, Arabisch- oder Kurdisch-Kenntnisse eher als „Integrationshindernis“ gewertet werden. In deutsch-türkischen Lerngruppen agieren sie dagegen oft als Kultur- und Sprachmittler*innen und erkennen ihre Kompetenzen. Das stärkt ihr Selbstbewusstsein und regt sie zu gesellschaftlicher Teilhabe an.
  • Außerhalb der Narrativen von Medien, Familie und sozialem Umfeld schafft Jugendaustausch neue Zugänge zur Realität der türkischen Gesellschaft. Teilnehmende lernen ein von sozialer, kultureller und politischer Vielfalt geprägtes Land kennen.
  • Jugendaustausch mit der Türkei befähigt junge Menschen, Diversität auch im eigenen Land besser zu verstehen. Sie erkennen die Vielfalt von Communities, die durch Zuwanderung aus der Türkei geprägt und fester Bestandteil der deutschen Gesellschaft sind.
  • Jugendaustausch stärkt die bilateralen Beziehungen und die zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Türkei nachhaltig und leistet damit einen wichtigen Beitrag für eine friedvolle und demokratische Zukunft.
Inhaltliche Schwerpunkte

Die Wahl eines Projektthemas sowie der Methoden und Programmbausteine liegt bei den antragstellenden Organisationen. Die Jugendbrücke wünscht sich dabei die Berücksichtigung von vier Prinzipien:

  • Inklusion und Vielfalt: Wir möchten Chancengleichheit und den Zugang zu internationalen Begegnungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen* fördern. Eine diverse Teilnehmendengruppe sorgt für vielfältige Perspektiven auf ein Thema.
  • Teilhabe und zivilgesellschaftliches Engagement: Junge Menschen beteiligen sich an der Konzeption und Durchführung des Projekts. So entdecken sie, wie sie sich einbringen und durch ihr Engagement aktiv teilhaben haben können. 
  • Ökologische Nachhaltigkeit: Ökologisch bewusstes und nachhaltiges Verhalten ist für uns ein wichtiges Ziel. Daher legen wir Wert darauf, dass in den Projekten ökologische Aspekte berücksichtigt werden, zum Beispiel durch die Nutzung von nachhaltigen Materialien.
  • Digitaler Wandel: Digitale Instrumente und Lernmethoden fließen in die Projektgestaltung ein, um Kompetenzen und Fertigkeiten zu fördern. Hierbei sollten auch Chancen und Risiken der digitalen Möglichkeiten problematisiert werden.

*Die Jugendbrücke orientiert sich am Programm Erasmus+, wonach geringere Chancen "beispielsweise im Zusammenhang mit Behinderungen, Lernschwierigkeiten, wirtschaftlichen, sozialen und geografischen Voraussetzungen oder einem Flüchtlingsstatus" bestehen können. Siehe Erasmus+ Programmleitfaden S. 7ff.

Was gefördert wird

Gefördert werden äquivalent zu den Fördersätzen des KJP die folgenden Kosten:

Begegnung in Deutschland:

  • Jugendbegegnungen und Fachkräftebegegnungen: Reisekosten für Teilnehmende und Begleitpersonen aus der Türkei i. H. v. bis zu 0,12 Euro/km

Begegnung in der Türkei:

  • Jugendbegegnungen: Aufenthaltskosten für Teilnehmende und Begleitpersonen aus Deutschland und der Türkei i. H. v. bis zu 24 Euro/Tag
  • Fachkräftetreffen: Aufenthaltskosten für Teilnehmende aus Deutschland und der Türkei i. H. v. bis zu 40 Euro/Tag

Zusätzlich finanziert die Jugendbrücke für jede einzelne Jugend- und Fachkräftebegegnung Organisationskosten i. H. v. 50 Euro pro Teilnehmer*in (z. B. für Verdolmetschung, Raummieten, Visakosten, Honorare etc.).

Fristen und Ablauf

Für den Projektzeitraum vom 01.Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 stellen Vereine und Verbände des organisierten Sports mit eigener Jugendordnung bei der dsj einen Antrag auf Fördermittel aus dem KJP. Die Frist hierfür läuft am 15. Januar 2025 ab. Der Antrag sollte mindestens drei Monate vor Reisebeginn gestellt werden, damit ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn erteilt werden kann. Dies bedeutet, dass sich eine vor Vertragsabschluss begonnene Durchführung nicht schädlich auf die Förderung auswirkt (grundsätzlich sind Zuwendungen für Maßnahmen, die vor Antragsstellung begonnen werden, nicht förderfähig).

Bei Bewilligung der KJP-Fördermittel stellen Sie einen Förderantrag auf Kofinanzierung durch den KJP Matching Fund PLUS bei der Jugendbrücke. Für Maßnahmen, die bereits im 1. Quartal beginnen sollen, müssen Anträge bereits zum 30. November 2024 eingereicht werden. Die Jugendbrücke prüft die Anträge gemäß ihrer Richtlinien und behält sich die Förderung vor.

Über die Deutsche Sportjugend

Die Deutsche Sportjugend (dsj) ist die Jugendorganisation im Deutschen Olympischen Sportbund e.V. (DOSB). Sie koordiniert vor allem bei gemeinsamen Aufgaben die Arbeit der Mitgliedsorganisationen. In Zusammenarbeit mit ihnen und weiteren gesellschaftlichen Kräften will sie die Formen sportlicher und allgemeiner Jugendarbeit weiterentwickeln. Weiterhin will sie Bildung, Betreuung und Erziehung durch Kinder- und Jugendarbeit im Sport fördern und damit einen Beitrag zur Bewältigung gesellschaftlicher und jugendpolitischer Aufgaben leisten.

In der internationalen Jugendarbeit berät und betreut die dsj internationale Austauschmaßnahmen und beteiligt sich an deutschen sowie europäischen Diskursen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Sport. Zudem unterhält sie direkte Kooperationen mit Partnerorganisationen verschiedenster Länder.

Über die Deutsch-Türkische Jugendbrücke

Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke ist die zentrale Fördereinrichtung für den Schul- und Jugendaustausch mit der Türkei. Sie berät und finanziert Schulen, Vereine und Kommunen, die gemeinsam mit türkischen Partnerorganisationen Austauschprojekte umsetzen. Finanziert wird die Jugendbrücke durch öffentliche und private Mittel. Das Auswärtige Amt hat die Jugendbrücke im Jahr 2023 in die institutionelle Förderung überführt. Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGF) des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Jugendbrücke mit jährlich bis zu 60.000 Euro. Zusätzlich stehen ihr Projektmittel der Stiftung Mercator und von Erasmus+ zur Verfügung.

Kontakt für Nachfragen zur Ausschreibung

Deutschen Sportjugend im Deutschen Olympischen Sportbund e.V.

Thomas Weinrich (KJP-Programme internationale Jugendarbeit)
Telefon: +49 696700 328
E-Mail: weinrich(at)dsj.de

Deutsch-Türkische Jugendbrücke gGmbH

Die Jugendbrücke möchte den Jugend- und Fachkräfteaustausch intensivieren und berät Sie gern bei Fragen zur Projektplanung. Perspektivisch unterstützen wir auch bei der Partnersuche in der Türkei und planen Vernetzungsaktivitäten. Bei Bedarf wenden Sie sich gern an Katrin Yaşar.

Katrin Yaşar (Projektmanagerin Außerschulischer Jugend- und Fachkräfteaustausch)
Telefon: +49 211 972676 70
E-Mail: yasar(at)jugendbruecke.de

Anmerkung

Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Höchstsätze. Der Zuschuss darf die tatsächlich anerkannten Kosten nicht übersteigen. Es kann vorkommen, dass die vom Zuwendungsgeber bewilligten Mittel nicht ausreichen, um alle Maßnahmen in der höchst möglichen Summe zu fördern. Dies hat zur Folge, dass die dsj über die Richtlinien des KJP hinausgehende Einschränkungen vornehmen muss und ggf. Mittelsperren auferlegt. Diese werden dann – sofern Mittel frei werden – im Laufe oder am Ende des Jahres aufgehoben oder teilweise gelockert.

Welche Fristen sind zu beachten?

Antrag

Hauptantragsfrist: 15. Januar für das laufende Kalenderjahr
Nachanträge können unterjährig gestellt und ggf. aus Restmitteln bezuschusst werden.

Verwendungsnachweis

6 Wochen (42 Tage) nach Ende der Maßnahme

Wie wird eine Begegnungen beantragt?

Die Antragstellung erfolgt zu den oben genannten Fristen bei der dsj. Bereits begonnene/abgeschlossene Maßnahmen sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Die Antragsunterlagen können unter Downloads heruntergeladen werden.

Ein vollständiger Antrag besteht aus:

  • Dem Antrag nach Formblatt
  • Einem vorläufigen aussagekräftigen Programm

Wie wird die Begegnung nach der Durchführung korrekt abgerechnet?

Innerhalb von sechs Wochen (42 Tage) nach der Begegnung muss ein Verwendungsnachweis bei der dsj eingereicht werden. Bei Maßnahmen, die im vierten Quartal durchgeführt werden, gelten gesonderte Fristen. Wir bitten Sie in diesem Fall Rücksprache mit der dsj zu halten. Die entsprechenden Unterlagen erhalten die Träger nach Antragstellung per E-Mail von der dsj. Zudem können sie unter Downloads heruntergeladen werden.

Ein vollständiger Verwendungsnachweis besteht aus:

  • Verwendungsnachweisformular nach Formblatt
  • Sachbericht nach Formblatt
  • ausführliches Programm (tabellarisch oder in Berichtsform)
  • Liste der Teilnehmenden nach Formblatt
  • Belegliste nach Formblatt
  • Belege im Original

Downloads

Anlagen zum Weiterleitungsvertrag 2024

Anlagen zum Weiterleitungsvertrag 2023