Gefördert werden außerschulische Begegnungs- und Austauschprogramme von Jugendlichen und Fachkräften der Jugendhilfe in Deutschland und im Ausland. Es können bilaterale, trilaterale und multilaterale Begegnungen bezuschusst werden. Ausgeschlossen sind bi- und trilaterale Begegnungen mit den Ländern China, Frankreich, Griechenland, Israel, Polen, Russland, Tschechien, da für diese Länder andere Förderprogramme zur Verfügung stehen. Informationen zu Jugend- und Fachkräftebegegnungen befinden sich im folgenden Text und in ausführlicher Form im Merkblatt zur Antragstellung am Ende der Seite.
Darüber hinaus können Kleinprojekte (bis max. 1.000,- Euro Förderung) bezuschusst werden. Kleinprojekte können z. B. eine Publikation, eine Ausstellung, eine Präsentation o.ä. sein. Sie müssen im Kontext der internationalen Jugendarbeit stehen. Ein Infoblatt zu Kleinprojekten befindet sich am Ende der Seite.
(Internationale) Turniere aller Art ohne Austauschbegegnungen und Begegnungscharakter können ebenso nicht bezuschusst werden wie touristische Fahrten oder Freizeit- und Erholungsreisen, bzw. Maßnahmen kommerzieller Anbieter, z. B. Pauschalreisen.