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Tschechien (Tandem/KJP)

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Was ist förderfähig?

Gefördert werden außerschulische Begegnungs- und Austauschprogramme von Jugendlichen und Fachkräften der Jugendhilfe in Deutschland und in Tschechien. Es können bilaterale und trilaterale Begegnungen bezuschusst werden. Informationen zu Jugend- und Fachkräftebegegnungen befinden sich im folgenden Text und in ausführlicher Form im Merkblatt zur Antragstellung (siehe Download).

Darüber hinaus können Kleinprojekte (bis max. 1.000,- Euro Förderung) bezuschusst werden. Kleinprojekte können z.B. eine Publikation, eine Ausstellung, eine Präsentation o.ä. sein. Sie müssen im Kontext der internationalen Jugendarbeit stehen. Ein Infoblatt zu Kleinprojekten befindet sich unter Downloads.

(Internationale) Turniere aller Art ohne Austauschbegegnungen und Begegnungscharakter können ebenso nicht bezuschusst werden wie touristische Fahrten oder Freizeit- und Erholungsreisen, bzw. Maßnahmen kommerzieller Anbieter, z.B. Pauschalreisen.

Was sind die Grundvoraussetzungen für Zuschüsse?

Mindest-/Höchstalter der Teilnehmenden
  • mindestens 8 Jahre
  • maximal 26 Jahre
  • Betreuer*innen sollten mindestens 18 Jahre alt sein, für diese gilt kein Höchstalter

Mindest-/Höchstdauer der Programme
  • mindestens 5 Programmtage (inkl. An- und Abreisetag)
  • maximal 30 Tage
  • Praktika/Hospitationen: max. 3 Monate
  • Bei Fachkräfteprogrammen gilt keine Mindestdauer

Austauschpartnerschaft

Es handelt sich um eine Partnerschaft von Vereinen/Verbänden/Organisationen in Deutschland und Polen mit einer jeweils festen Jugendgruppe, welche gemeinsam das Projekt realisieren.

Einhaltung der Fristen

siehe unten

Wer ist der Zuwendungsgeber?

Deutsch-tschechische Begegnungen werden aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) gefördert. Sie werden vom Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch (TANDEM) verwaltet und durch die dsj als Zentralstelle für den Sport an die Träger im organisierten Kinder- und Jugendsport weitergeleitet. Fördergrundlage sind insbesondere die Richtlinien des Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP). Eine Zusammenfassung der Förderbedingungen (Merkblatt) sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen zu den Förderbedingungen können unter Downloads heruntergeladen werden.

TANDEM

Tandem, das sind zwei Büros, eines in Deutschland und eines in Tschechien. Die beiden Koordinierungszentren verfolgen seit 1997 ein gemeinsames Ziel: Den Jugend- und Schüleraustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik auszuweiten und allen daran Interessierten mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Grundlage für die Arbeit von Tandem ist die gemeinsame Absichtserklärung, die von den Jugendministern beider Länder im Rahmen des ersten deutsch-tschechischen Jugendtreffens in Polička 1996 unterzeichnet wurde und das Abkommen zur gemeinsamen Jugendarbeit beider Länder ergänzt. Finanziert wird das Koordinierungszentrum in Regensburg vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie von den Freistaaten Bayern und Sachsen. Die Trägerschaft liegt beim Bayerischen Jugendring. Das Koordinierungszentrum in Pilsen ist an die Westböhmische Universität angegliedert und wird vom Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport der Tschechischen Republik finanziert.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Vereine und Verbände des organisierten Sports mit eigener Jugendordnung.

Anerkannte Partner im Ausland sind Sport- und/oder Jugendorganisationen, die in direkter Zuständigkeit für die Fragen der Jugendarbeit oder des Jugendsports stehen. Sie müssen jugendliche Mitglieder nachweisen.

Was und in welcher Höhe wird gefördert?

Jugendbegegnungen in Tschechien

Fahrkostenzuschuss für Begegnungen in Tschechien für Teilnehmende aus Deutschland: 
0,12 Euro/km pro Teilnehmenden (einfache Strecke)

Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden aus Deutschland:
30,00 Euro je Teilnehmenden (maximal 300,00 Euro je Maßnahme)

Fachkräfteprogramme in Tschechien:
Fahrkostenzuschuss für Begegnungen in Tschechien für Teilnehmende aus Deutschland: 
0,12 Euro/km pro Teilnehmenden (einfache Strecke)

Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden aus Deutschland:
50,00 Euro je Teilnehmenden (maximal 500,00 Euro je Maßnahme)

Jugendbegegnungen in Deutschland

Aufenthaltskostenzuschuss:
24,00 Euro je Teilnehmenden aus Deutschland und aus Tschechien je Programmtag

Honorar für Dolmetschende/Sprachmittelnde: 305,00 Euro je Programmtag

Fachkräfteprogramme in Deutschland
Aufenthaltskostenzuschuss:
40,00 Euro je Teilnehmenden aus Deutschland und aus Tschechien je Programmtag

Honorar für Dolmetschende/Sprachmittelnde: 305,00 Euro je Programmtag

Anmerkung

Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Höchstsätze. Der Zuschuss darf die tatsächlich anerkannten Kosten nicht übersteigen. Es kann vorkommen, dass die vom Zuwendungsgeber bewilligten Mittel nicht ausreichen, um alle Maßnahmen in der höchst möglichen Summe zu fördern. Dies hat zur Folge, dass die dsj über die Richtlinien des KJP hinausgehende Einschränkungen vornehmen muss und ggf. Mittelsperren auferlegt. Diese werden dann – sofern Mittel frei werden – im Laufe oder am Ende des Jahres aufgehoben oder teilweise gelockert.

Welche Fristen sind zu beachten?

Antrag

Hauptantragsfrist: 01. September für das kommende Kalenderjahr
Nachantragsfrist: 1. Juni für die zweite Jahreshälfte des laufenden Jahres

Verwendungsnachweis

6 Wochen (42 Tage) nach Ende der Maßnahme

Wie wird eine Begegnung beantragt?

Die Antragstellung erfolgt zu den oben genannten Fristen bei der dsj. Bereits begonnene/abgeschlossene Maßnahmen sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Die Antragsunterlagen können unter Downloads heruntergeladen werden.

Ein vollständiger Antrag besteht aus:

  • Dem Antragsformular nach Formblatt
  • Einem vorläufigen aussagekräftigen Programm

Wie wird die Begegnung nach der Durchführung korrekt abgerechnet?

Innerhalb von sechs Wochen (42 Tage) nach der Begegnung muss ein Verwendungsnachweis bei der dsj eingereicht werden. Bei Maßnahmen, die im vierten Quartal durchgeführt werden, gelten gesonderte Fristen. Wir bitten Sie in diesem Fall Rücksprache mit der dsj zu halten. Die entsprechenden Unterlagen erhalten die Träger nach Antragstellung per E-Mail von der dsj. Zudem können sie unter Downloads heruntergeladen werden.

Ein vollständiger Verwendungsnachweis besteht aus:

  • Verwendungsnachweisformular nach Formblatt
  • Sachbericht nach Formblatt
  • Ergänzung zum Sachbericht nach Formblatt
  • ausführliches Programm (tabellarisch oder in Berichtsform)
  • Liste der Teilnehmenden nach Formblatt
  • Belegliste nach Formblatt
  • Belege im Original

Downloads

Anlagen zum Weiterleitungsvertrag 2023

Gemäß unseres Weiterleitungsvertrages § 9 Vertragsbestandteile finden Sie hier die aufgeführten Unterlagen zum Download:

 

1. Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung
2. Die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP) vom 29.09.2016 (Gemeinsames Ministerialblatt 12.10.2016)
3. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P) vom 13.06.2019
4. Datenschutzerklärung der dsj 
5. Konzept für Richtlinien und Qualitätsstandards zur Prävention von sexualisierter Gewalt – Stufenmodell für die dsj und ihre Mitgliedsorganisationen“ vom 24.03.2018
6. Unterschwellenvergabeverodnung (UVgO)