Russland (DRJA/KJP)

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Was ist förderfähig?

Aus Mitteln des Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) werden außerschulische Begegnungs- und Austauschprogramme von Jugendlichen und Fachkräften in Deutschland und in der Russischen Förderation gefördert. Es können bilaterale und trilaterale (unter Berücksichtigung eines weiteren Landes) Begegnungen mit der Russischen Föderation bezuschusst werden. Informationen zu Jugend- und Fachkräftebegegnungen befinden sich im folgenden Text und in ausführlicher Form im Merkblatt zur Antragstellung (siehe Download).

Darüber hinaus können Kleinprojekte (bis max. 1.000,- Euro Förderung) bezuschusst werden. Kleinprojekte können z.B. eine Publikation, eine Ausstellung, eine Präsentation o.ä. sein. Sie müssen im Kontext der deutsch-russischen Jugendarbeit stehen. Ein Infoblatt zu Kleinprojekten befindet sich unter Downloads.

(Internationale) Turniere aller Art ohne Austauschbegegnungen und Begegnungscharakter können ebenso nicht bezuschusst werden wie touristische Fahrten oder Freizeit- und Erholungsreisen, bzw. Maßnahmen kommerzieller Anbieter, z.B. Pauschalreisen.

Was sind die Grundvoraussetzungen für Zuschüsse?

Mindest-/Höchstalter der Teilnehmenden
  • mindestens 8 Jahre
  • maximal 26 Jahre
  • Betreuer*innen sollten mindestens 18 Jahre alt sein, für diese gilt kein Höchstalter

Höchstzahl der förderfähigen Teilnehmenden
  • maximal 15 jugendliche Teilnehmende von 8-26 Jahren (ausgewogenes Teilnehmerverhältnis beachten!)
  • geförderte Betreuer*innen: 2 Betreuer*innen (männlich und weiblich)
  • Fachkräfteprogramme: maximal 10 Teilnehmende

Mindest-/Höchstdauer der Programme
  • mindestens 5 Programmtage (inkl. An- und Abreisetag)
  • maximal 30 Tage
  • Praktika/Hospitationen: max. 3 Monate
  • Bei Fachkräfteprogrammen gilt keine Mindestdauer

Austauschpartnerschaft

Es handelt sich um eine Partnerschaft von Vereinen/Verbänden/Organisationen in Deutschland und Russland mit einer jeweils festen Jugendgruppe, welche gemeinsam das Projekt realisieren.

Einhaltung der Fristen

siehe unten

Wer ist der Zuwendungsgeber?

Deutsch-russische Begegnungen werden aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) gefördert. Sie werden von der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch gGmbH verwaltet und durch die dsj als Zentralstelle für den Sport an die Träger im organisierten Kinder- und Jugendsport weitergeleitet. Fördergrundlage sind insbesondere die Richtlinien des KJP. Eine Zusammenfassung der Förderbedingungen (Merkblatt) sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen zu den Förderbedingungen können unter Downloads heruntergeladen werden.

Die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch Gemeinnützige GmbH wurde im Februar 2006 in öffentlich-privater Partnerschaft gegründet.

Gesellschafter der Stiftung, die ihren Sitz in Hamburg hat, sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Freie und Hansestadt Hamburg, die Robert Bosch Stiftung GmbH und der Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft.

Die Gründung der Stiftung erfolgte in Umsetzung des Regierungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation über jugendpolitische Zusammenarbeit vom Dezember 2004 mit dem Ziel, die deutsch-russische Jugend- und Schülerzusammenarbeit zu erweitern und ihr neue Impulse zu verleihen.

Die Stiftung richtet sich bei ihrer Arbeit nach den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung. Außerdem orientiert sie sich an den Empfehlungen des von der Bundesregierung eingesetzten nationalen Kuratoriums und des Deutsch-Russischen Rates für jugendpolitische Zusammenarbeit.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Vereine und Verbände des organisierten Sports mit eigener Jugendordnung.

Anerkannte Partner im Ausland sind Sport- und/oder Jugendorganisationen, die in direkter Zuständigkeit für die Fragen der Jugendarbeit oder des Jugendsports stehen. Sie müssen jugendliche Mitglieder nachweisen.

Was und in welcher Höhe wird gefördert?

!!! AKTUELLE HINWEISE !!!
Die Antragstellung für Projekte mit Russland ist ausgesetzt.

Eine Förderung kann bis auf weiteres nicht erfolgen für:

  1. Alle bilateralen/trilateralen Begegnungsmaßnahmen in Präsenz oder digital
  2. Maßnahmen mit Teilnehmer*innen aus Russland in einem Drittland
  3. Maßnahmen, die trilateral geplant waren und nun bilateral durchgeführt werden sollen, ohne Beteiligung von Teilnehmenden aus Russland

Dennoch gibt es weiterhin Möglichkeiten Projekte im Kontext der deutsch-russischen Austauschzusammenarbeit zu fördern. Diese sind in dem Infoblatt der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch dargestellt.

Sollten Sie eine der aufgeführten Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen, kann dies jederzeit kurzfristig über die dsj beantragt werden. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf!
Beachten Sie aber bitte dabei, dass wir mindestens 6 Wochen Vorlauf bis zu einer Bewilligung benötigen, u.a. für die ggf. nötige Klärung von Einzelfragen mit den Zuwendungsgebenden. 
 

Jugendbegegnungen in der Russischen Föderation

Fahrkostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland:
Der Fahrtkostenzuschuss wird nach Entfernungskilometern (einfache Strecke) berechnet.

Berechnungsgrundlage:
einfache Entfernung zwischen Abreiseort der deutschen Gruppe und Programmort. Pro Entfernungskilometer max. 0,12 Euro, abrunden auf volle Euro.*
Festbeträge für Projekte im Föderationskreis Sibirien (550,00 Euro pro Person) und Ferner Osten (650,00 Euro pro Person).*

Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden aus Deutschland:
30,00 Euro je Teilnehmenden (maximal 300,00 Euro je Maßnahme)

Fachkräfteprogramm in der Russischen Föderation

Fahrkostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland:
Der Fahrtkostenzuschuss wird nach Entfernungskilometern (einfache Strecke) berechnet.

Berechnungsgrundlage:
einfache Entfernung zwischen Abreiseort der deutschen Gruppe und Programmort. Pro Entfernungskilometer max. 0,12 Euro, abrunden auf volle Euro.*
Festbeträge für Projekte im Föderationskreis Sibirien (550,00 Euro pro Person) und Ferner Osten (650,00 Euro pro Person).*

Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden aus Deutschland: 50,00 Euro je Teilnehmenden (maximal 500,00 Euro je Maßnahme)

Jugendbegegnungen in Deutschland

Aufenthaltskostenzuschuss:
24,00 Euro je Teilnehmenden aus Deutschland und aus der Russischen Föderation je Programmtag Honorar für Dolmetschende/Sprachmittelnde: 305,00 Euro je Programmtag

Fachkräfteprogramme in Deutschland

Aufenthaltskostenzuschuss:
40,00 Euro je Teilnehmenden aus Deutschland und aus der Russischen Föderation je Programmtag Honorar für Dolmetschende/Sprachmittelnde: 305,00 Euro je Programmtag

Anmerkung

Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Höchstsätze. Der Zuschuss darf die tatsächlich anerkannten Kosten nicht übersteigen. Es kann vorkommen, dass die vom Zuwendungsgeber bewilligten Mittel nicht ausreichen, um alle Maßnahmen in der höchst möglichen Summe zu fördern. Dies hat zur Folge, dass die dsj über die Richtlinien des KJP hinausgehende Einschränkungen vornehmen muss und ggf. Mittelsperren auferlegt. Diese werden dann – sofern Mittel frei werden – im Laufe oder am Ende des Jahres aufgehoben oder teilweise gelockert.

Welche Fristen sind zu beachten?

Antrag

Hauptantragsfrist: 1. September für das folgende Kalenderjahr
Nachantragsfrist: 1. Juni für die zweite Jahreshälfte des laufenden Jahres

Verwendungsnachweis

6 Wochen (42 Tage) nach Ende der Maßnahme

Wie wird eine Begegnung beantragt?

Die Antragstellung erfolgt zu den oben genannten Fristen bei der dsj.
Bereits begonnene/abgeschlossene Maßnahmen sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Die Antragsunterlagen können unter Downloads heruntergeladen werden.

Ein vollständiger Antrag besteht aus:

  • Dem Antragsformular nach Formblatt
  • Einem vorläufigen aussagekräftigen Programm

Wie wird die Begegnung nach der Durchführung korrekt abgerechnet?

Innerhalb von sechs Wochen (42 Tage) nach der Begegnung muss ein Verwendungsnachweis bei der dsj eingereicht werden. Bei Maßnahmen, die im vierten Quartal durchgeführt werden, gelten gesonderte Fristen. Wir bitten Sie in diesem Fall Rücksprache mit der dsj zu halten. Die entsprechenden Unterlagen erhalten die Träger nach Antragstellung per E-Mail von der dsj. Zudem können sie unter Downloads heruntergeladen werden.

Ein vollständiger Verwendungsnachweis besteht aus:

  • Verwendungsnachweisformular nach Formblatt
  • Sachbericht nach Formblatt
  • ausführliches Programm (tabellarisch oder in Berichtform)
  • Liste der deutschen und ausländischen Teilnehmenden nach Formblatt
  • Belegliste nach Formblatt
  • Belege im Original

Downloads

Anlagen zum Weiterleitungsvertrag 2020

Gemäß unseres Weiterleitungsvertrages § 9 Vertragsbestandteile finden Sie hier die aufgeführten Unterlagen zum download:

  1. Die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP) vom 29.09.2016 (Gemeinsames Ministerialblatt vom 12.10.2016
  2. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P vom 13.06.2019)
  3. Merkblatt der dsj zur Erstellung des Verwendungsnachweises 
  4. Die besonderen Förderregularien für den deutsch-russischen Jugendaustausch
  5. Merkblatt zum Umgang mit Institutionen und Bewohnern der Krim bei den deutschen staatlichen Stellen geförderten deutsch-russischen Maßnahmen 
  6. Unterschwellenvergabeordnung, § 8 Wahl der Verfahrensart und § 14 Direktauftrag (UVgO vom 07.02.2017)
  7. Datenschutzerklärung der dsj
  8. Datenschutzerklärung der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch
  9. "Konzept für Richtlinien und Qualitätsstandards zur Prävention von sexualisierter Gewalt - Stufenmodell für die dsj und ihre Mitgliedsorganisationen" vom 24.03.2018 (nur für dsj-Mitgliedsorganisationen)

Anlagen zum Weiterleitungsvertrag 2021

Gemäß unseres Weiterleitungsvertrages § 9 Vertragsbestandteile finden Sie hier die aufgeführten Unterlagen zum download:

  1. Die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP) vom 29.09.2016 (Gemeinsames Ministerialblatt vom 12.10.2016
  2. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P vom 13.06.2019)
  3. Merkblatt der dsj zur Erstellung des Verwendungsnachweises 
  4. Die besonderen Förderregularien für den deutsch-russischen Jugendaustausch
  5. Merkblatt zum Umgang mit Institutionen und Bewohnern der Krim bei den deutschen staatlichen Stellen geförderten deutsch-russischen Maßnahmen 
  6. Covid-19-Regelungen 2021-2022 zur Sicherung und Weiterentwicklung des internationalen Jugendaustauschs (IJA), Stand Januar 2021
  7. Datenschutzerklärung der dsj
  8. Datenschutzerklärung der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch
  9. "Konzept für Richtlinien und Qualitätsstandards zur Prävention von sexualisierter Gewalt - Stufenmodell für die dsj und ihre Mitgliedsorganisationen" vom 24.03.2018 (nur für dsj-Mitgliedsorganisationen)