Israel (ConAct/KJP)

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Was ist förderfähig?

Aus Mitteln des Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) werden außerschulische Begegnungs- und Austauschprogramme von Jugendlichen und Fachkräften in Deutschland und in Israel gefördert. Es können bilaterale und trilaterale (unter Berücksichtigung eines weiteren Landes) Begegnungen mit Israel bezuschusst werden. Begegnungsprogramme müssen eine Auseinandersetzung mit der deutsch-israelischen Geschichte beinhalten. Informationen zu Jugend- und Fachkräftebegegnungen befinden sich im folgenden Text und in ausführlicher Form im Merkblatt zur Antragstellung (siehe Download).

Darüber hinaus können Kleinaktivitäten (bis maximal 1.000 Euro Förderung) bezuschusst werden. Kleinaktivitäten können z. B. eine Publikation, eine Ausstellung, eine Präsentation o. ä. sein. Sie müssen im Kontext der deutsch-israelischen Jugendarbeit stehen. Ein Infoblatt zu Kleinprojekten befindet sich unter Downloads.

(Internationale) Turniere aller Art ohne Austauschbegegnungen und Begegnungscharakter können ebenso nicht bezuschusst werden wie touristische Fahrten oder Freizeit- und Erholungsreisen, bzw. Maßnahmen kommerzieller Anbieter, z. B. Pauschalreisen.

Was sind die Grundvoraussetzungen für Zuschüsse?

Mindest-/Höchstalter der Teilnehmenden
  • mindestens 8 Jahre
  • maximal 26 Jahre
  • Betreuer*innen sollten mindestens 18 Jahre alt sein, für diese gilt kein Höchstalter

Höchstzahl der förderfähigen Teilnehmenden
  • maximal 13 jugendliche Teilnehmende von 8-26 Jahren (ausgewogenes Teilnehmerverhältnis beachten!)
  • geförderte Betreuer*innen: 2 Betreuer*innen (männlich und weiblich)
  • Fachkräfteprogramme: maximal 10 Teilnehmende

Mindest-/Höchstdauer der Programme
  • mindestens 7 Programmtage (inkl. An- und Abreisetag)
  • maximal 12 Tage
  • Praktika/Hospitationen: max. 3 Monate
  • Bei Fachkräfteprogrammen können in Einzelfällen auch kürzere Maßnahmen gefördert werden (beispielsweise bei Maßnahmen zur Anbahnung neuer Partnerschaften und zum Kennenlernen des Partners im anderen Land).

Austauschpartnerschaft

Es handelt sich um eine Partnerschaft von Vereinen/Verbänden/Organisationen in Deutschland und Israel mit einer jeweils festen Jugendgruppe, welche gemeinsam das Projekt realisieren.

Hinweis Einreise Israel: Neue Regularien ab 1. August 2024

Ab dem 1. August 2024 muss für die visumsfreie Einreise nach Israel vorab eine elektronische Einreisebestätigung über das Online-Portal „ETA-IL“ beantragt werden. Auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Tel Aviv wurden hierzu die folgenden Informationen veröffentlicht: 

„Die israelische Regierung hat angekündigt, dass für die visumsfreie Einreise nach Israel ab dem 1. August 2024 eine vorherige elektronische Einreisebestätigung durch das elektronische System „ETA-IL“ verpflichtend sein wird. Fluglinien werden voraussichtlich bereits vor dem Abflug darauf achten, ob diese Bestätigung vorliegt, um einer späteren Zurückweisung bei der Einreise vorzubeugen. Die elektronische Einreisebestätigung kann über ein Online-Portal der israelischen Regierung beantragt werden. Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Portal. Die Beantragung ist gebührenpflichtig (25 NIS). Eine einmal erteilte Einreisebestätigung gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren, maximal jedoch bis zum Ablauf der Gültigkeit des Reisepasses. Die zuständigen israelischen Behörden empfehlen, den Antrag mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

Einhaltung der Fristen

siehe unten

Wer ist der Zuwendungsgeber?

Deutsch-israelische Begegnungen werden aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) gefördert. Sie werden von ConAct, dem Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer Jugendaustausch verwaltet und durch die dsj als Zentralstelle für den Sport an die Träger im organisierten Kinder- und Jugendsport weitergeleitet. Fördergrundlage sind insbesondere die Richtlinien des KJP sowie die Gemeinsamen Bestimmungen für die Durchführung und Förderung des deutsch-israelischen Jugendaustausches. Eine Zusammenfassung der Förderbedingungen (Merkblatt) sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen zu den Förderbedingungen können unter Downloads heruntergeladen werden.

ConAct ist eine Einrichtung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit Unterstützung der Länder Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Es arbeitet in Trägerschaft der Evangelischen Akademie Sachsen-Anhalt und hat sein Büro auf Einladung der Stadt Wittenberg im Alten Rathaus am Marktplatz.

ConAct hat ein Partnerbüro in Israel – die Öffentliche Behörde für Jugendaustausch mit Israel (Israel Youth Exchange Authority).

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Vereine und Verbände des organisierten Sports mit eigener Jugendordnung.

Anerkannte Partner im Ausland sind Sport- und/oder Jugendorganisationen, die in direkter Zuständigkeit für die Fragen der Jugendarbeit oder des Jugendsports stehen. Sie müssen jugendliche Mitglieder nachweisen.

Was und in welcher Höhe wird gefördert?

Jugendbegegnungen in Israel
  • Fahrkostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland: 360,00 Euro je Teilnehmenden*
  • Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden aus Deutschland: 30,00 Euro je Teilnehmenden (maximal 300,00 Euro je Maßnahme)

Fachkräfteprogramm in Israel
  • Fahrkostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland: 360,00 Euro je Teilnehmenden*
  • Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden aus Deutschland: 50,00 Euro je Teilnehmenden (maximal 500,00 Euro je Maßnahme)

Jugendbegegnungen in Deutschland
  • Fahrtkostenzuschuss für Teilnehmende aus Israel: 280,00 Euro je Teilnehmenden*
  • Aufenthaltskostenzuschuss: 24,00 Euro je Teilnehmenden aus Deutschland und aus Israel je Programmtag
  • Honorar für Dolmetschende/Sprachmittelnde: 305,00 Euro je Programmtag

Fachkräfteprogramme in Deutschland
  • Fahrtkostenzuschuss für Teilnehmende aus Israel: 280,00 Euro je Teilnehmenden*
  • Aufenthaltskostenzuschuss: 40,00 Euro je Teilnehmenden aus Deutschland und aus Israel je Programmtag
  • Honorar für Dolmetschende/Sprachmittelnde: 305,00 Euro je Programmtag

Ausnahmeregelungen und Sonderförderung im Jahr 2025

2025 

  • Höherer Flugkostenzuschuss: Da sich die Kosten für Flüge zwischen Deutschland und Israel weiterhin auf einem hohen Niveau bewegen, wurde die Ausnahmeregelung zur Gewährung eines höheren Flugkostenzuschusses auch im Jahr 2025 nochmals verlängert. Alle für das Jahr 2025 beantragten Projekte können einen Flugkostenzuschuss von bis zu 600 Euro (max. bis zur Höhe der tatsächlichen Flugkosten) pro Person in beide Richtungen (als Flugkostenzuschuss für die deutschen Teilnehmenden bei Projekten in Israel und als Flugkostenzuschuss für die israelischen Teilnehmenden bei Projekten in Deutschland) erhalten.  

  • Zusätzliche Mittel Sicherheitskosten: Aufgrund eines zunehmenden Antisemitismus in Deutschland und Europa spielen Fragen der Sicherheit im Deutsch-Israelischen Jugendaustausch aktuell wieder eine größere Rolle. Auch im Jahr 2025 ist es möglich, für notwendig werdende Sicherheitsmaßnahmen (Sicherheitsbegleitung, Anmietung Reisebus zur Vermeidung des ÖPNV oder gemeinsame Unterbringung der Teilnehmenden) eine zusätzliche Förderung von bis zu 5.000 Euro zu beantragen.  

Bei Fragen zur Beantragung der zusätzlichen Mittel wenden Sie sich bitte vorab an die dsj (jordan(at)dsj.de). 

Auf der ConAct-Webseite finden sich Handlungsempfehlungen, welche Sicherheitsaspekte im Rahmen der Planung eines Deutsch-Israelischen Austauschs gemeinsam mit der israelischen Partnereinrichtung besprochen werden sollten. 

 

Sonderförderung 2025: 

  • Sonderförderung WE ARE CONNECTED 2025: Mit der Sonderförderung WE ARE CONNECTED werden Projekte mit Fehlbedarf gefördert, die in besonderem Maße die Verbundenheit zwischen Austauschpartnerschaften und (jungen) Menschen in Deutschland und Israel zum Ausdruck bringen. Dies können einerseits Projekte sein, die unmittelbar betroffene junge Menschen aus Israel nach Deutschland einladen oder andererseits Projekte, die vor Ort in Israel betroffene Menschen und Gemeinschaften durch konkrete Hilfeleistungen unterstützen. Weiterführende Informationen hierzu finden sich auf der ConAct-Webseite

Die Antragstellung erfolgt über die dsj. 

Sofern Sie im Rahmen dieser Sonderförderung einen Antrag stellen möchten, wenden Sie sich bitte vorab an die dsj (jordan(at)dsj.de). Von dort erhalten Sie dann auch die notwendigen Antragsunterlagen. 

  • Sonderförderung Divers & Inklusiv 2025: Im Zuge der Ausweitung bestehender Netzwerke im Deutsch-Israelischen Jugendaustausch hin zu einem Deutsch-Israelischen Jugendwerk gilt es, die Vielfalt an Trägern und Teilnehmenden im Austausch offensiv zu erweitern. Hierbei sollen auch neue Zielgruppen erreicht werden, die bisher keine Möglichkeiten zur Teilnahme an Deutsch-Israelischen Austauschprogrammen hatten. Ausschlaggebend hierfür können soziale Benachteiligung, Bildungsbenachteiligung, Einschränkungen physischer oder mentaler Art sein. Weiterführende Informationen hierzu finden sich auf der ConAct-Webseite

Die Antragstellung erfolgt über die dsj. 

Sofern Sie im Rahmen dieser Sonderförderung einen Antrag stellen möchten, wenden Sie sich bitte vorab an die dsj (jordan(at)dsj.de​​​​​​​). Von dort erhalten Sie dann auch die notwendigen Antragsunterlagen. 

Anmerkung

Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Höchstsätze. Der Zuschuss darf die tatsächlich anerkannten Kosten nicht übersteigen. Es kann vorkommen, dass die vom Zuwendungsgeber bewilligten Mittel nicht ausreichen, um alle Maßnahmen in der höchst möglichen Summe zu fördern. Dies hat zur Folge, dass die dsj über die Richtlinien des KJP hinausgehende Einschränkungen vornehmen muss und ggf. Mittelsperren auferlegt. Diese werden dann – sofern Mittel frei werden – im Laufe oder am Ende des Jahres aufgehoben oder teilweise gelockert.

Welche Fristen sind zu beachten?

Antrag
  • Hauptantragsfrist: 1. September für das folgende Kalenderjahr
  • Nachantragsfrist: 1. Juni für Projekte in den Monaten September bis Dezember des laufenden Jahres

Verwendungsnachweis

6 Wochen (42 Tage) nach Ende der Maßnahme

Wie wird eine Begegnung beantragt?

Die Antragstellung erfolgt zu den oben genannten Fristen über die Förderplattforum OASE unter ConAct OASE (conact-org.de).

In der Anleitungen zur Nutzung von OASE wird Schritt für Schritt erklärt, wie ein Antrag über die OASE gestellt wird. 

Bereits begonnene/abgeschlossene Maßnahmen sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Wie wird die Begegnung nach der Durchführung korrekt abgerechnet?

Innerhalb von sechs Wochen (42 Tage) nach der Begegnung muss ein Verwendungsnachweis über OASE (conact-org.de) eingegeben werden.

Bei Maßnahmen, die im vierten Quartal durchgeführt werden, gelten gesonderte Fristen. Spätestens bis 10.01. des Folgejahres einer Begegnung muss der Verwendungsnachweis über OASE erfasst werden.

Für die Abrechnung der Projekte über OASE ist unter Downloads eine Anleitung „Einreichung des Verwendungsnachweises über OASE – Erläuterung für Letztempfänger“ abgelegt. In der Anleitung wird Schritt für Schritt erklärt, wie der Verwendungsnachweis in der OASE erstellt und eingereicht wird.

In der OASE müssen folgende Unterlagen hochgeladen werden:

  • Teilnehmendenliste Formblatt L der deutschen und israelischen Teilnehmenden 
  • nach Tagen gegliedertes tatsächlich durchgeführtes Programm der Begegnung in deutscher Sprache mit ausführlicher Beschreibung der Programminhalte (das Programm kann eingegeben oder hochgeladen werden) 
    • Aus dem Programm muss hervorgehen, welche Programmpunkte gemeinsam bzw. ggf. ohne die Partnergruppe durchgeführt wurden.  
  • Belegliste (Formblatt VBli) mit allen Ausgaben und Einnahmen 
    • die Belegliste kann fortlaufend als Gesamtliste geführt werden – alternativ kann nach Kostenarten sortiert und je eine neue Seite anfangen (Programmkosten, Fahrtkosten, Honorare etc.) werden. 
  • Flugrechnung mit Namen der Teilnehmenden 
    • bei Projekten in Deutschland ist auch ein Nachweis der Weiterleitung des Zuschusses an die israelische Partnerorganisation notwendig (siehe hierzu auch die Hinweise zur Auszahlung des Flugkostenzuschusses).
  • Ggf. weitere Dokumente (Erfahrungsberichte, Zeitungsartikel, Projektdokumentationen etc.) 
  • Sofern Ausgaben für ein Vor-/Nachbereitungstreffen abgerechnet werden, müssen hierzu auch die Teilnehmendenlisten (Formblatt L) sowie ein Programm/Bericht hochgeladen werden. 

ZUSÄTZLICH zu den Obengenannten müssen folgende Unterlagen per Mail, alternativ per Briefpost an die dsj geschickt werden (jordan(at)dsj.de, bei Briefpost bitte unbedingt z. H. Tina Jordan): 

  • Zusammenfassung der Verwendungsnachweisdaten aus OASE Seiten 1 und 2 (Seite 2 gestempelt und mit Unterschrift - siehe Anleitung zur Erstellung des Verwendungsnachweises) 
  • Formblatt Verwendungsnachweis (Seite 1 und 2, Seite 2 mit Unterschrift) 
  • Belege aller Ausgaben  
    • die Belege müssen nummeriert analog der Belegliste entweder in einem Dokument fortlaufend oder fortlaufend sortiert nach Kostenarten (Programmkosten, Fahrtkosten, Honorare etc.) in mehreren Dokumenten eingescannt werden – je nachdem, wie die Belegliste geführt wird. 
  • Alle (Honorar)verträge müssen inkl. Zahlungsnachweis (Kontoauszug) vorgelegt werden. 

WICHTIG ist, dass alle Belege prüfbar sind. D. h., die Belege müssen gut und vollständig lesbar sein.  
Bitte vor dem Absenden an die dsj die Dokumente prüfen.  
Belege, die nicht lesbar und/oder unvollständig sind, werden nicht anerkannt. 

Downloads

Unterlagen und Informationen zur Antragstellung

Merkblatt Antragsstellung
Wie reiche ich den Antrag über OASE ein? – Erläuterung für Letztempfänger  
Informationen zu Kleinaktivitäten in KJP Sonderprogrammen 
Antragsformular Kleinaktivitäten KJP Sonderprogramme AV3-K


Information zu Fachkräfteprogrammen
Kinder- und Jugendplan des Bundes – Arbeitshilfe zu den Förder- und Qualitätskriterien sowie zur inhaltlichen Gestaltung von Maßnahmen
Anlage Merkblatt – Förderregularien Deutsch-Israelischer Jugendaustausch
Gemeinsame Bestimmungen für die Durchführung und Förderung des Deutsch-Israelischen Jugendaustauschs
Informationen zur Antragstellung und Förderung für israelische Partner – englisch (information guide for funding)
Empfehlungen für die erfolgreiche Zusammenarbeit bei deutsch-israelischen Austauschprojekten – englisch (match making and cooperation guide)

Unterlagen und Informationen zum Verwendungsnachweis

Einreichung des Verwendungsnachweises über OASE – Erläuterung für Letztempfänger
Formblatt Verwendungsnachweis (2 Seiten)
Merkblatt Verwendungsnachweis 
Liste der Teilnehmer*innen (Formblatt L) deutsch
Liste der Teilnehmer*innen (Formblatt L) englisch 
Belegliste (Formblatt V-BLi) 
Information zur Abrechnung einer Gastfamilienunterbringung 
Muster Honorarvertrag (männlich)
Muster Honorarvertrag (weiblich)
Hinweise zur Auszahlung des Flugkostenzuschusses
Hinweise zur Auszahlung des Flugkostenzuschusses (englisch)
Logo Koordinierungszentrum deutsch-israelischer Jugendaustausch (ConAct) 
Kinder- und Jugendplan des Bundes – Arbeitshilfe zur Belegführung

Weitere Informationen zur Förderung aus Mitteln des KJP

Richtlinien des Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P) vom 28.06.2024

Anlagen zum Weiterleitungsvertrag 2024

Gemäß unseres Weiterleitungsvertrages § 9 Vertragsbestandteile finden Sie hier die aufgeführten Unterlagen zum Download:

  1. die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP) vom 29.09.2016 (Gemeinsames Ministerialblatt 12.10.2016)
  2. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P) vom 13.06.2019
    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P) vom 28.06.2024
  3. das Merkblatt der dsj zur Erstellung des Verwendungsnachweises
  4. die „Regularien und Höhe der Förderung“ für den Deutsch-Israelischen Jugendaustausch (Stand 2024)
  5. die „Ausnahmeregelungen zur Förderung im Jahr 2024“ für den Deutsch-Israelischen Jugendaustausch (Stand 06.05.2024)
  6. die „Handlungsempfehlungen für Austauschprogramme für Deutschland 2024“ zur Sicherheit im Deutsch-Israelischen Jugendaustausch (Stand 06.05.2024)
  7. die Regelungen für Projekte im Rahmen der Sonderförderung „WE ARE CONNECTED“ 2024
  8. die Gemeinsamen Bestimmungen für die Durchführung und Förderung des deutsch-israelischen Jugendaustausches“ vom 01.01.2011
  9. Datenschutzerklärung der dsj (Stand: 05.03.2024)
  10. Datenschutzerklärung des Koordinierungszentrums Deutsch-Israelischer Jugendaustausch (ConAct)
  11. "Konzept für Richtlinien und Qualitätsstandards zur Prävention von sexualisierter Gewalt – Stufenmodell für die dsj und ihre Mitgliedsorganisationen" vom 24.03.2018

Anlagen zum Weiterleitungsvertrag 2023

Gemäß unseres Weiterleitungsvertrages § 9 Vertragsbestandteile finden Sie hier die aufgeführten Unterlagen zum Download:

  1. Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP) vom 29.09.2016 (Gemeinsames Ministerialblatt 12.10.2016
  2. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P) vom 13.06.2019
  3. Merkblatt der dsj zur Erstellung des Verwendungsnachweises
  4. Besondere Förderregularien für den deutsch-israelischen Jugendaustausch (Stand 2023)
  5. Gemeinsame Bestimmungen für die Durchführung und Förderung des deutsch-israelischen Jugendaustausches“ vom 01.01.2011
  6. Datenschutzerklärung der dsj
  7. "Konzept für Richtlinien und Qualitätsstandards zur Prävention von sexualisierter Gewalt – Stufenmodell für die dsj und ihre Mitgliedsorganisationen“ vom 24.03.2018

Anlagen zum Weiterleitungsvertrag 2022

Gemäß unseres Weiterleitungsvertrages § 9 Vertragsbestandteile finden Sie hier die aufgeführten Unterlagen zum download:

  1. Die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP) vom 29.09.2016 (Gemeinsames Ministerialblatt vom 12.10.2016
  2. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P vom 13.06.2019)
  3. Merkblatt der dsj zur Erstellung des Verwendungsnachweises 
  4. Die besonderen Förderregularien für den deutsch-israelischen Jugendaustausch
  5. Die Gemeinsamen Bestimmungen für die Durchführung und Förderung des deutsch-israelischen Jugendaustausches
  6. Covid-19 Regelungen 2021 - 2022 zur Sicherung und Weiterentwicklung des internationalen Jugendaustauschs (IJA), Stand Januar 2021
  7. Datenschutzerklärung der dsj
  8. "Konzept für Richtlinien und Qualitätsstandards zur Prävention von sexualisierter Gewalt - Stufenmodell für die dsj und ihre Mitgliedsorganisationen" vom 24.03.2018 (nur für dsj-Mitgliedsorganisationen)

Anlagen zum Weiterleitungsvertrag 2021

Gemäß unseres Weiterleitungsvertrages § 9 Vertragsbestandteile finden Sie hier die aufgeführten Unterlagen zum download:

  1. Die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP) vom 29.09.2016 (Gemeinsames Ministerialblatt vom 12.10.2016
  2. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P vom 13.06.2019)
  3. Merkblatt der dsj zur Erstellung des Verwendungsnachweises 
  4. Die besonderen Förderregularien für den deutsch-israelischen Jugendaustausch
  5. Die „Gemeinsamen Bestimmungen für die Durchführung und Förderung des deutsch-israelischen Jugendaustausches
  6. Covid-19 Regelungen 2021 - 2022 zur Sicherung und Weiterentwicklung des internationalen Jugendaustauschs (IJA), Stand Januar 2021
  7. Datenschutzerklärung der dsj
  8. "Konzept für Richtlinien und Qualitätsstandards zur Prävention von sexualisierter Gewalt - Stufenmodell für die dsj und ihre Mitgliedsorganisationen" vom 24.03.2018 (nur für dsj-Mitgliedsorganisationen)

Anlagen zum Weiterleitungsvertrag 2020

Gemäß unseres Weiterleitungsvertrages § 9 Vertragsbestandteile finden Sie hier die aufgeführten Unterlagen zum download:

  1. Die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP) vom 29.09.2016 (Gemeinsames Ministerialblatt vom 12.10.2016
  2. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P vom 13.06.2019)
  3. Merkblatt der dsj zur Erstellung des Verwendungsnachweises 
  4. Die besonderen Förderregularien für den deutsch-israelischen Jugendaustausch
  5. Die „Gemeinsamen Bestimmungen für die Durchführung und Förderung des deutsch-israelischen Jugendaustausches
  6. Unterschwellenvergabeordnung, § 8 Wahl der Verfahrensart und § 14 Direktauftrag (UVgO vom 07.02.2017)
  7. Datenschutzerklärung der dsj
  8. "Konzept für Richtlinien und Qualitätsstandards zur Prävention von sexualisierter Gewalt - Stufenmodell für die dsj und ihre Mitgliedsorganisationen" vom 24.03.2018 (nur für dsj-Mitgliedsorganisationen)