Griechenland (DGJW)

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Was ist förderfähig?

Gefördert werden außerschulische Begegnungs- und Austauschprogramme von Jugendlichen und Fachkräften der Jugendhilfe in Deutschland und in Griechenland. Es können bilaterale und trilaterale Begegnungen mit Griechenland bezuschusst werden. Begegnungen mit Drittländern sind möglich. Informationen zu Jugend- und Fachkräftebegegnungen befinden sich im folgenden Text und auf der Homepage des Deutsch-Griechischen Jugendwerks www.dgjw-egin.org.

Darüber hinaus können Kleinprojekte (bis max. 1.000,- Euro Förderung) bezuschusst werden. Kleinprojekte können z. B. eine Publikation, eine Ausstellung, eine Präsentation o. ä. sein. Sie müssen im Kontext der deutsch-griechischen Jugendarbeit stehen. Diese müssen direkt beim DGJW beantragt werden.

(Internationale) Turniere aller Art ohne Austauschbegegnungen und Begegnungscharakter können ebenso nicht bezuschusst werden wie touristische Fahrten oder Freizeit- und Erholungsreisen, bzw. Maßnahmen kommerzieller Anbieter, z. B. Pauschalreisen.

Was sind die Grundvoraussetzungen für Zuschüsse?

 

Mindest-/Höchstalter der Teilnehmenden
  • mindestens 12 Jahre
  • maximal 30 Jahre
  • Betreuer*innen sollten mindestens 18 Jahre alt sein, für diese gilt kein Höchstalter

Mindest-/Höchstdauer der Programme
  • bei Jugendbegegnungen mindestens 5 Programmtage (inkl. An- und Abreisetag)
  • bei Fachkräftebegegnungen mindestens 4 Programmtage (inkl. An- und Abreisetag)
  • maximal 30 Tage
  • Praktika/Hospitationen: max. 30 Tage

Austauschpartnerschaft

Es handelt sich um eine Partnerschaft von Vereinen/Verbänden/Organisationen in Deutschland und Griechenland mit einer jeweils festen Jugendgruppe, welche gemeinsam das Projekt realisieren.

Einhaltung der Fristen

siehe unten

Wer ist der Zuwendungsgeber?

Das Deutsch-Griechische Jugendwerk (DGJW) ist eine binationale Organisation, die 2018 mit dem Abkommen zur Gründung des Deutsch-Griechischen Jugendwerks aufgebaut wurde und seit dem 1. April 2021 die Arbeit begonnen hat. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden durch die Bundesrepublik Deutschland und der Hellenischen Republik Griechenland bereitgestellt.
Mittel für deutsch-griechische und trilaterale Begegnungen im Kinder- und Jugendsport werden durch die dsj als Zentralstelle für den Sport an die deutschen Träger im organsierten Kinder- und Jugendsport weitergeleitet. Fördergrundlagen sind die Richtlinie des DGJW. Eine Zusammenfassung der Förderbedingungen (FAQ) können unter Downloads heruntergeladen werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Vereine und Verbände des organisierten Sports mit eigener Jugendordnung. Griechische Träger können direkt beim DGJW in Thessaloniki Förderanträge stellen.
Es wird ein gemeinsamer Antrag gestellt, der sowohl vom deutschen als auch vom griechischen Träger bei seiner zuständigen Stelle eingereicht wird. Der gemeinsame Antrag enthält die beantragten Zuschüsse für beide Gruppen und die Bestätigung (Unterschriften) vom Gast und Gastgebenden.

Anerkannte Partner in Griechenland sind Sport- und/oder Jugendorganisationen, die in direkter Zuständigkeit für die Fragen der Jugendarbeit oder des Jugendsports stehen. Sie müssen jugendliche Mitglieder nachweisen.

Was und in welcher Höhe wird gefördert?

Projekte in Deutschland: deutscher Antragsteller als Gastgeber

Programmkostenzuschüsse für die deutschen und griechischen Teilnehmer*innen je nach Art der Unterbringung

  • in Familien bis zu 20,00 Euro pro Programmtag
  • in einer Herberge bis zu 40,00 Euro pro Programmtag (Jugendherberge, Hotel, Pension, Zeltlager)
  • Sprachmittlerzuschuss von bis zu 150,00 Euro pro Programmtag (i. d. R. 1 Sprachmittler*in pro Projekt)
  • Zuschuss für Vor- und Nachbereitung pro Land 300,00 Euro

Projekt in Griechenland: deutsche Antragsteller als Gast

Reisekostenzuschüsse für die deutschen Teilnehmenden

  • Zuschuss pro Teilnehmer*in: 0,15 Euro pro km einfache Strecke (Landweg) Wohnort (Deutschland) zum Programmort (Griechenland)
  • Bitte Berechnungsgrundlage durch einen Routerplaner beifügen

weitere förderfähige Projekte
  • trilaterale Projekte mit einem weiteren Land (Drittland)
  • Vor- und Nachbereitungstreffen des binationlen Leitungsteams (max. 3 Programmtage und als Fachkräfteprojekt zu beantragen)
  • Kleinprojekte mit maximal 1.000,00 Euro Fördersumme (formlose Projektbeschreibung mit Kosten- und Finanzierungsplan)
    • digitale Kleinprojekte
  • Anmerkung
    Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Höchstsätze. Der Zuschuss darf die tatsächlich anerkannten Kosten nicht übersteigen. Es kann vorkommen, dass die vom Zuwendungsgeber bewilligten Mittel nicht ausreichen, um alle Maßnahmen in der höchstmöglichen Summe zu fördern. Dies hat zur Folge, dass die dsj über die Richtlinien des DGJW hinausgehende Einschränkungen vornehmen muss und ggf. Mittelsperren auferlegt. Diese werden dann – sofern Mittel frei werden – im Laufe oder am Ende des Jahres aufgehoben oder teilweise gelockert. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Förderung nicht um eine Vollfinanzierung, sondern um einen Zuschuss handelt.

Welche Fristen sind zu beachten?

Antrag

Hauptantragsfrist: 1. Oktober für das folgende Kalenderjahr.
Restmittel können im Rahmen einer zweiten Antragsfrist für das laufende Kalenderjahr zum 1. Juli des laufenden Kalenderjahres beantragt werden.

Verwendungsnachweis

6 Wochen (42 Tage) nach Ende der Maßnahme

Wie wird eine Begegnung beantragt?

Die Antragstellung auf Seiten des deutschen Partners erfolgt zu den oben genannten Fristen bei der dsj. Der griechische Partner beantragt beim DGJW in Thessaloniki.
Beide Partner füllen den Antrag gemeinsam aus und müssen den Antrag unterschreiben. Hierzu unterschreibt der griechische Partner zuerst, sendet das Dokument via E-Mail zum deutschen Partner und der deutsche Partner sendet das Original mit der deutschen und griechischen Unterschrift zur dsj.
Bereits begonnene/abgeschlossene Maßnahmen sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Ein vollständiger Antrag besteht aus dem ausgefüllten Antragsformular mit allen notwendigen Anlagen.

Die Antragsunterlagen können unter Downloads heruntergeladen werden.

Ein vollständiger Antrag besteht aus:

  • Dem Antragsformular nach Formblatt
  • Einem vorläufigen aussagekräftigen Programm
  • ein Ausdruck der beantragten Reisestrecke

Wie wird die Begegnung nach der Durchführung korrekt abgerechnet?

Innerhalb von sechs Wochen (42 Tage) nach der Begegnung muss ein Verwendungsnachweis bei der dsj eingereicht werden. Die entsprechenden Unterlagen erhalten die Träger nach Antragstellung per E-Mail von der dsj.

Ein vollständiger Verwendungsnachweis besteht aus:

  • Verwendungsnachweisformular nach Formblatt des DGJW (Prüfbogen)
  • das durchgeführte Programm
  • vollständig ausgefülltes Original-Formblatt "Teilnehmendenliste" des DGJW mit eigenhändigen Unterschriften aller Teilnehmenden und Begleitpersonen
  • vollständig ausgefülltes Formblatt "Belegliste" des DGJW mit einer Aufstellung aller Einnahmen (DGJW-Förderung. Eigen- und Drittmittel) und Ausgaben
  • ggf. Nachweise über die Öffentlichkeitsarbeit und Erwähnung der Förderung durch das DGJW und der dsj
  • Kopie der Honorarverträge für Sprachmittlung und/oder Sprachanimation

Downloads

Unterlagen und Informationen zur Antragstellung für Projekte im DGJW

Antragsformular
FAQ zur Antragsstellung

Unterlagen zum Verwendungsnachweis für Projekte im DGJW

Belegliste
Hinweis zum Verwendungsnachweis
Sachbericht
Teilnehmendenliste