Fahrtkostenzuschuss
Zum Fahrtkostenzuschuss gehören Kosten für die An- und Abreise der Begegnung
- bis zu 0,16 Euro/km pro Person
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der einfachen Strecke auf dem Landweg. Bei notwendigen Flugreisen findet die Berechnung auf Grundlage der Luftlinie statt.
Das heißt, bei gemeinsamer Anreise bei Gruppenbegegnung gilt für die Berechnung des Fahrtkostenzuschusses für alle Teilnehmenden die Entfernung zwischen der Adresse des Projektträgers und dem Programmort. Bei Einzelanreise gilt die Entfernung zwischen Adresse der jeweiligen Person und dem Programmort.
Die Distanz ist über den Onlinetool des DFJW zu berechnen.
Es gilt der Landweg und die einfache Strecke.
Um den Herausforderungen von Umwelt- und Klimaschutz Rechnung zu tragen, ist ein umweltfreundliches Verkehrsmittel (z. B. Bahn oder Bus) zu nutzen. Flugreisen können nur berücksichtigt werden, wenn die voraussichtliche Reisedauer von Fernbahnhof zu Fernbahnhof mit der Bahn mehr als 8 Stunden beträgt.
Basiskostenzuschuss
Zu den Basiskosten gehören zum Beispiel Kosten für Unterkunft, Verpflegung und/oder sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit der Begegnung stehen
- bis zu 25,00 Euro/Person pro Programmtag bei Jugendbegegnung mit kostenpflichtiger Unterkunft
- bis zu 40,00 Euro/Person pro Programmtag bei Jugendbegegnung mit kostenpflichtiger Unterkunft für und mit jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf
Bei Unterkunft in Gastfamilien: kein Basiskostenzuschuss
Projektkostenzuschuss
Zu den Projektkosten zählen zum Beispiel: Honorarkosten für Referent*innen, Teamer*innen, Dolmetscher*innen, pädagogisches Material, Raummiete, Eintrittsgelder, Fahrtkosten vor Ort, Miete von Sportequipment usw.
- Zuschuss zu den Projektkosten (für max. 10 Programmtage):
bis zu 250,00 Euro/Tag
Zusätzlich kann in folgenden Fällen ein weiterer Projektkostenzuschuss pro Programmtag beantragt werden (für max. 10 Programmtage):
- Teilnahme von jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf: max. bis zu 250,00 Euro/Tag
- Trilaterale Projekte: max. bis zu 150,00 Euro/Tag
Sprachförderkosten (Sprachanimation)
Zu den Sprachförderkosten gehören zum Beispiel Honorarkosten für Sprachanimateur*innen, pädagogisches Material für die Sprachanimationsaktivitäten usw.
- Zuschuss für Sprachförderkosten (für max. 10 Programmtage):
170,00 Euro/Tag
Die Gewährung des Zuschusses ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die eingesetzten Sprachanimateur*innen haben ausreichende Kompetenzen
- Es findet mindestens 1 Stunde Sprachanimation pro Tag statt (muss aus dem Programm hervorgehen)
Die sprachspezifische Arbeit wird im Abschlussbericht (Verwendungsnachweis) beschrieben.