Zeugnisverweigerungsrecht „endlich“ Thema in Berlin

Bündnis für Zeugnisverweigerungsrecht schafft Bewusstsein für strukturelles Problem Sozialer Arbeit

Immer wieder werden Sozialarbeiter*innen durch Polizeidienststellen oder Staatsanwaltschaften vorgeladen, um über die eigene Klientel auszusagen. Das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeitende der Sozialen Arbeit schränkt ihre Wirksamkeit ein und behindert vertrauensvolle, aber essenzielle Beziehungen zu verschiedenen Zielgruppen. Elvira Berndt (Geschäftsführerin Gangway e.V.- Streetwork Berlin) konstatiert dies eindrucksvoll in ihrem Eröffnungsvortrag: „Sozialarbeiter*innen müssen verschwiegen sein. Sie arbeiten mit offenen Armen und ohne äußeren Schutz. Ihr einziges Kapital dabei ist: Vertrauen. Und der einzig wirkliche Schutz, den die Gesellschaft unseren Kolleginnen und Kollegen geben kann, ist der Schutz dieses oft hart und über Jahre erarbeiteten Vertrauens. Es ist an der Zeit, dass die Gesellschaft dies auch tut. Ganz im Sinne des Mottos der heutigen Fachveranstaltung: 50 Jahre sind genug!“

Gemeinsam mit Elvira Berndt, diskutierten Vertreter*innen der Regierungsfraktionen MdB Philipp Hartewig (FDP) und MdB Denise Loop (B90/G) mit dem Leiter des Fanprojekts Dresden Ronald Beć und Rechtsanwalt René Lau in einem von Christoph Ruf (Journalist) moderierten Podiumsgespräch über das fünfzig Jahre alte Urteil des BVerfG sowie aktuelle Perspektiven auf die Frage des dringend notwendigen Zeugnisverweigerungsrechts für die Soziale Arbeit. Über die gesellschaftspolitische Notwendigkeit des besonderen Schutzes des Vertrauensverhältnisses zwischen Sozialarbeiter*innen und ihren Adressat*innen und der damit einhergehenden politischen Verantwortung waren sich die Podiumsteilnehmer*innen einig. „Das Vertrauensverhältnis ist Grundlage jeglicher fachlichen Arbeit“, so Denise Loop. Philipp Hartewig sieht im Rahmen der Professionalisierung der Sozialen Arbeit eine wachsende Bedeutung des Vertrauensschutzes. Der Status quo des § 53 StPO gefährde jedoch den Erfolg sozialarbeiterischen Handelns. Vor dem Hintergrund des angestrebten Reformprozesses handele es sich nach René Lau auch um einen gesellschaftlichen Aushandlungsprozess, in dem das Spannungsverhältnis zwischen repressiven und solchen staatlichen Interventionen, die offen-unterstützende und resozialisierende Wirkung entfalten können, verhandelt wird. Fachpolitische Debatten müssen intensiviert werden und „Sozialarbeiter*innen müssen sich mit ihrer besonderen Verantwortung auseinandersetzen“, so Ronald Beć.

Soziarbeitende, die für das Ausüben ihrer Profession in Beugehaft gehen würden, sollten aber das letzte Mittel sein, so Matthias Stein (Sprecher des BfZ). In einer Bündnissitzung am folgenden Tag berieten die Mitgliedsorganisationen und Unterstützer*innen wie das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht Teil des politischen Parlamentsdiskurses wird.

Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie auf www.zeugnis-verweigern.de


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