Weiterführung des Bundesprogramms gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport 2024

Quelle: PM Hoffmann

Antragsmöglichkeit für eine Förderung im Jahr 2024 startet

Das Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) auch im Jahr 2024 – basierend auf dem Konzept zum Bundesprogramm – umgesetzt.  

Die Deutsche Sportjugend (dsj) ist weiterhin für die Verwaltung der Fördersäulen „Sportverbände“ und „Sportvereine“ zuständig. Alle Informationen zum aktuellen Förderjahr sind auf der dsj Website zu finden. 

Das Programm des BMI fördert die praktische Arbeit gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit sowie die Stärkung der demokratisch-integrativen Kraft 

  1. im gemeinnützigen, organisierten Sport (Breiten-/Amateur-/Jugend-, Leistungs- und Spitzensport), 
  2. an Schnittstellen zu nicht organisierten, freien oder kommerziellen Sportorganisationen, sportbezogener Sozialer Arbeit und anderen zivilgesellschaftlichen Initiativen und Organisationen, 
  3. in Fanszenen bzw. durch Fanprojekte. 

Antragsberechtigt sind:   

  • Mitgliedsorganisationen von dsj und DOSB (hauptberuflich und ehrenamtlich Aktive im gemeinnützigen, organisierten Breiten-/Amateur-/Jugend-, Leistungs- und Spitzensport),  
  • Sportvereine und -verbände sowie Kreis- und Stadtsportbünde, die unter dem Dach der Mitgliedsorganisationen von dsj und DOSB organisiert sind,  
  • Fanprojekte mit dem „Qualitätssiegel nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit“(NKSS).  

Es können Projekte umgesetzt werden, die sich im Sport beispielsweise mit den Themen Rechtsextremismus, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Demokratiebildung auseinandersetzen. Es sollen weitergehend, entsprechend der im Konzept dargelegten Förderziele, Kriterien und Maßnahmen, Bereiche gefördert werden, die bisher nicht, nicht ausreichend oder nicht sportspezifisch durch andere Bundesprogramme abgedeckt wurden. 

Fördermöglichkeit für Sportvereine in 2024 – Jetzt Antrag stellen! 

Für Sportvereine steht eine Pilotförderung in insgesamt drei Sportvereinen zu „Sportvereine und Demokratiebildung“ bis Ende 2024 zur Verfügung. Diese hat die demokratische Weiterentwicklung des Sportvereins im Sinne des Programms und der Inhalte sowie Unterstützung einer Bearbeitung und Auseinandersetzung mit konkreten Phänomenbereichen und Diskriminierungsformen nach jeweiligem Bedarf zum Ziel.   

Es ist eine Förderung von Personalkosten für Projektmitarbeiter*innen (0,5-VZÄ-Stellen „Demokratiebildung“ bis Ende 2024), von Sachmitteln (Einrichtung Arbeitsplatz, Fahrt- und Übernachtungskosten, Fachliteratur) sowie „Maßnahmenpakete“ für z.B. Bildungsaktivitäten in maximaler Höhe von 15.000 Euro möglich.  

Die Beantragung für Sportvereine erfolgt digital bis einschließlich 07. April 2024.  

Fördermöglichkeit für Sportverbände, -bünde, Fanprojekte 2024 – Beantragung bald möglich! 

Sportverbände, -bünde und Fanprojekte (nach NKSS) können eine Förderung von Maßnahmenpaketen mit kleineren, mittleren und größeren Finanzvolumina (1.500,00 - 50.000,00 Euro), je nach inhaltlicher Ausgestaltung des Maßnahmenpakets und der Zielgruppen beantragen. Es ist keine Förderung von Personalkosten möglich. Honorar- und Sachmittel sind je nach Konfiguration des Maßnahmenpakets beantragbar. 

  • Maßnahmenpaket „Inhaltliche Qualifikation und Fortbildung“  
  • Maßnahmenpaket „Bildungsangebote“  
  • Maßnahmenpaket „Fachveranstaltung“  
  • Maßnahmenpaket „Kommunikation“  
  • Maßnahmenpaket „Fachexpertise und Analyse“  
  • Maßnahmenpaket “Coaching”  

ACHTUNG: Die Beantragung für Sportverbände, -bünde und Fanprojekte (nach NKSS) folgt zeitnah im 2. Quartal (Kommunikation via Newsletter der dsj/Infomail des DOSB und Homepage) 

Die Umsetzung aller Projekte muss im Jahr 2024 erfolgen (Leistungszeitraum 2024). Es ist keine Fortführung von Projekten aus dem Jahr 2023 möglich. Die Nutzung von gesammelten Erkenntnissen aus dem Jahr 2023 wird jedoch begrüßt. Alle weiteren, detaillierte Informationen zu den Fördermöglichkeiten, Ansprechpartner*innen und die Möglichkeit der Antragsstellung sind auf der dsj-Website zu finden.  

Das Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport wird gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.  


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