Vereine und Verbände können in einem neuen Förderprogramm der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, Mittel beantragen.
Das Projektvorhaben muss mindestens einen der folgenden fünf Schwerpunkte bearbeiten:
- Teilhabe, Partizipation und Empowerment (u. a. politische Teilhabe oder Gesundheit)
- Bildung, Ausbildung, Beschäftigung
- Stärkung nachhaltiger Integrationsinfrastruktur (u. a. Vorintegration, Kommunen, Digitalisierung)
- Wohnen
- Sport
Ziel der Förderung ist die Unterstützung der Integration von Flüchtlingen in Deutschland und die Verbesserung ihrer gesellschaftlichen Teilhabechancen und des Zusammenlebens vor Ort. Dazu werden die Stärkung und Ausweitung des ehrenamtlichen Engagements von Bürger*innen mit und ohne familiäre Einwanderungsgeschichte, auch von Menschen mit Fluchtgeschichte, durch Migrantenorganisationen, Verbände und Vereine unterstützt. Dabei sollen junge Menschen bis 27 Jahre sowie Mädchen und Frauen ebenso wie geflüchtete Menschen mit traumatischen Erfahrungen besondere Beachtung finden. Modellhaft gefördert werden können zudem innovative Ansätze, die zu einer Entlastung der Integrationsinfrastruktur beitragen und damit mittelbar die genannten Zielgruppen unterstützen.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Gesetzgebers werden Maßnahmen in den Jahren 2025 und 2026 gefördert. Möglich und gewünscht sind damit max. zweijährige Bewilligungszeiträume. Die Mindestfördersumme liegt bei 500.000 Euro, die Maximalsumme entsprechend bei einer Million Euro pro Jahr und Projekt. Innerhalb eines Konsortiums können die Mittel weitergeleitet werden.
Interessenbekundungen müssen bis spätestens zum 30. September 2024 eingereicht werden. Weitere Information zum Interessensbekundungsverfahren gibt es auf der Website der Integrationsbeauftragten.