Start der zweiten Antragsphase des Bundesprogramms gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport 2024

Quelle: PM Hoffmann

Fördermöglichkeit für Sportverbände, -bünde, Fanprojekte 2024 – Jetzt Antrag stellen

Für Sportverbände, -bünde sowie Fanprojekte mit dem „Qualitätssiegel nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit“ (NKSS) stehen im Rahmen der Förderung durch die dsj Maßnahmenpakete zwischen 1.500 und 50.000 Euro bis Ende 2024 zur Verfügung. Die insgesamt sechs Maßnahmenpakete haben das Ziel, dass Sportverbände, -bünde und Fanprojekte sich im Themenfeld mit Veranstaltungen, Workshops, Qualifikationen, Öffentlichkeitsarbeit etc. engagieren können. 

  • Maßnahmenpaket „Bildungsangebote“ (klein max. 1.500 Euro, groß max. 50.000 Euro) 
  • Maßnahmenpaket „Kommunikation“ (klein max. 1.500 Euro, groß max. 15.000 Euro) 
  • Maßnahmenpaket „Inhaltliche Qualifikation und Fortbildung“ (groß max. 15.000 Euro)  
  • Maßnahmenpaket „Fachveranstaltung“ (groß max. 15.000 Euro) 
  • Maßnahmenpaket „Fachexpertise und Analyse“ (groß max. 15.000 Euro)  
  • Maßnahmenpaket “Coaching” (groß max. 15.000 Euro) 

Antragsberechtigt sind:   

  • Mitgliedsorganisationen von dsj und DOSB (hauptberuflich und ehrenamtlich Aktive im gemeinnützigen, organisierten Breiten-/Amateur-/Jugend-, Leistungs- und Spitzensport),  
  • Sportverbände sowie Kreis- und Stadtsportbünde, die unter dem Dach der Mitgliedsorganisationen von dsj und DOSB organisiert sind,  
  • Fanprojekte mit dem „Qualitätssiegel nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit“ (NKSS).  

Es ist keine Förderung von Personalkosten möglich. Honorar- und Sachmittel sind je nach Konfiguration des Maßnahmenpakets beantragbar. Auf Grund der beschränkten Finanzmittel können pro Organisation maximal ein großes und ein kleines Maßnahmenpaket oder aber zwei kleine Maßnahmenpakete (bis 1.500 Euro) beantragt werden.  

Die Beantragung für Sportverbände, -bünde und Fanprojekte erfolgt über die Website der dsj unter diesem LINK bis einschließlich 30. Mai 2024.     

Die Umsetzung aller Projekte muss im Jahr 2024 erfolgen (Leistungszeitraum 2024). Es ist keine Fortführung von Projekten aus dem Jahr 2023 möglich. Die Nutzung von gesammelten Erkenntnissen aus dem Jahr 2023 wird jedoch begrüßt. Alle weiteren, detaillierteren Informationen zu den Fördermöglichkeiten, Ansprechpartner*innen und die Möglichkeit der Antragsstellung sind auf der dsj-Website zu finden.   

Das Programm des BMI fördert die praktische Arbeit gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit sowie die Stärkung der demokratisch-integrativen Kraft 

  1. im gemeinnützigen, organisierten Sport (Breiten-/Amateur-/Jugend-, Leistungs- und Spitzensport), 
  2. an Schnittstellen zu nicht organisierten, freien oder kommerziellen Sportorganisationen, sportbezogener Sozialer Arbeit und anderen zivilgesellschaftlichen Initativen und Organisationen, 
  3. in Fanszenen bzw. durch Fanprojekte. 

Das Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport wird gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.  


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