Die Deutsche Sportjugend hat Mitte September 2022 mit 160 Vertreter*innen aus Bund, Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft auf Einladung der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie Senioren, Frauen und Jugend, Ekin Deligöz u. a. Fragen der Rahmenbedingungen gesunden Aufwachsens von Kindern mitdiskutiert. Ein Nationaler Aktionsplan "Neue Chancen für Kinder in Deutschland" soll armutsgefährdeten Kindern und Jugendlichen bis zum Jahr 2030 Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und Wohnraum garantieren. Damit setzt Deutschland die Europäische Kindergarantie um. Ziel des Nationalen Aktionsplans ist es, soziale Teilhabe für alle zu ermöglichen, denn trotz der existierenden Maßnahmen leben in Deutschland armutsgefährdete Kinder — mit vielen möglichen Folgen:
- eine schlechtere Wohnsituation kann sich negativ auf das Familienklima und die Persönlichkeitsentwicklung auswirken;
- die materielle und soziale Teilhabe kann gefährdet sein;
- Zugänge zu non-formalen Bildungsangeboten, insbesondere der frühkindlichen Förderung, können erschwert sein;
- die Gesundheit kann häufiger beeinträchtigt sein;
- ein ungünstigeres Ernährungsverhalten und geringere körperliche Aktivität kann zu mehr Übergewichtigkeit führen.
Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) steuert mit eServiKiD – Der Service- und Monitoringstelle zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans den breit angelegten Beteiligungsprozess.
Zum weiteren Hintergrund:
Im Juni 2021 hat der Rat der Europäischen Union die Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder angenommen. Die EU-Kindergarantie zielt darauf ab, soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, indem der Zugang bedürftiger Kinder zu wesentlichen Dienstleistungen gewährleistet werden soll. In diesem Zuge wurde den Mitgliedstaaten empfohlen, bedürftigen Kindern einen effektiven und kostenlosen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, zu Bildungsangeboten und schulbezogenen Aktivitäten, zu mindestens einer gesunden Mahlzeit pro Schultag sowie zu Gesundheitsversorgung, zu gesunder Ernährung und angemessenem Wohnraum zu garantieren.
Die Umsetzung der EU-Kindergarantie in den Mitgliedsstaaten erfolgt nun mittels Nationaler Aktionspläne. Als Zielgruppe zu berücksichtigen sind nach Vorgabe des Rates der Europäischen Union insbesondere solche Kinder, die in besonderem Maße von Benachteiligung, Diskriminierung und Kinderarmut betroffen sind. Hierzu zählen laut EU-Ratsempfehlung insbesondere obdachlose Kinder oder Kinder, die von gravierender Wohnungsnot betroffen sind, Kinder mit Behinderungen, Kinder mit psychischen Gesundheitsproblemen, Kinder mit Migrationshintergrund, geflüchtete Kinder, Kinder, die einer ethnischen Minderheit angehören, Kinder in alternativen Formen der Betreuung, insbesondere in Betreuungseinrichtungen, sowie Kinder in prekären familiären Verhältnissen.