Seit einigen Jahren findet verstärkt eine Auseinandersetzung mit in der Vergangenheit liegenden Vorfällen in Sportverbänden und -vereinen statt. Nun steht eine Muster-Aufarbeitungsordnung allen Sportvereinen und -verbänden im organisierten Sport als Regelungsinstrument zur freien Nutzung zur Verfügung.
Im Auftrag von Deutscher Sportjugend (dsj) und Deutschem Olympischen Sportbund (DOSB) hat hierzu die „Gesellschaft für Verantwortung und Integrität im Sport“, Prof. Dr. Martin Nolte und Dr. Caroline Bechtel, „Ein mustergültiges Regelwerk für die Aufarbeitung im Sport“ ausgearbeitet.
Ordnungen regeln unterschiedliche Bereiche innerhalb der Organisation bzw. des Vereins. Fehlende Aufarbeitungsordnungen führten in der Vergangenheit zu rechtlichen Unsicherheiten, wie die Autor*innen bereits in ihrem rechtswissenschaftlichen Gutachten zu „Vereinsschädigendes Verhalten“ ausführen. Somit schafft diese neue Muster-Aufarbeitungsordnung nun Rechtssicherheit für die Arbeit von möglichen Aufarbeitungskommissionen in der Zukunft. Dabei ist Aufarbeitung nie Intervention.
Bei der Erstellung dieser Muster-Ordnung war es allen Beteiligten wichtig, dass eine große Bandbreite an Themen abgedeckt werden kann. So kann diese Ordnung als rechtliche Grundlage für Aufarbeitung von abgeschlossenen, strukturellen Vorkommnissen von Doping, (interpersonaler) Gewalt, Korruption, NS- oder DDR-Unrecht, Extremismus, Diskriminierung und weiteren Bereichen dienen. Dies macht sie vielseitig einsatzfähig und gleichzeitig zum Allrounder mit allen Vor- und Nachteilen.
Aufarbeitung von Unrecht ist ein wichtiges Bekenntnis zu den Werten des Sports und ein nachhaltiger Beitrag zur Sicherung seiner Integrität. Die Muster-Aufarbeitungsordnung ist somit ein weiteres, wichtiges Instrument im Baukasten der Vereine und Verbände und ein Serviceangebot von dsj und DOSB für den organisierten Sport.
Weitere Erläuterungen zu Zielen und Zwecken von Aufarbeitung allgemein und konkret zur neuen Muster-Aufarbeitungsordnung sind in der Erläuterungsfassung der zu finden.