Mehr Teilzeitmöglichkeiten in den Freiwilligendiensten

Quelle Demokratie & Dialog e.V./Jonathan Gäßler

Die dsj begrüßt grundsätzlich eine Orientierung an den Bedarfen der Freiwilligen, aber wesentliche Forderungen zur besseren Anerkennung der Freiwilligendienste bleiben bestehen

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, Freiwilligendienste zu stärken, das Taschengeld zu erhöhen und die Teilzeitmöglichkeiten zu erweitern. Nun liegt ein Entwurf für eine Gesetzesänderungen vor. Im Rahmen der Verbändebeteiligung hat die dsj unter Einbeziehung der AG Freiwilligendienste im Sport und in Abstimmung mit dem Bundesarbeitskreis FSJ eine Stellungnahme abgegeben. Derzeit ist es für Menschen ab 27 Jahren nur in Ausnahmefällen möglich, ein FSJ oder einen BFD in Teilzeit abzuleisten.

Grundsätzlich begrüßt die dsj die Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres. Einen Freiwilligendienst in Teilzeit anzubieten, spiegelt die Bedarfe vieler junger Menschen wider und öffnet die Freiwilligendienste für weitere Zielgruppen. Gleichzeitig sind viele Fragen noch offen. Die im Gesetzentwurf gleichfalls erhaltene Möglichkeit, das Taschengeld der Freiwilligen zu erhöhen, überzeugt vor dem Hintergrund sinkender Bundesmittel für Freiwilligendienste zudem nicht. Ein erhöhtes Taschengeld kann es nur bei entsprechend erhöhten Bundeszuschüssen real geben. Obgleich die dsj eine Orientierung an den Bedarfen der Freiwilligen ausdrücklich begrüßt, sieht sie die im Koalitionsvertrag formulierten Ziele durch diesen Gesetzesvorschlag nur unzureichend umgesetzt. 

Vollständige Stellungnahme der dsj.


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