Mit der Neufassung der Jugendordnung hat die Deutsche Sportjugend (dsj) die Grundlage geschaffen, sich zukunftsfähig, modern und professionell aufzustellen. Ein zentraler Schritt auf diesem Weg ist die Berufung der hauptamtlichen Vorstandsmitglieder nach §12 Abs. (3) der Jugendordnung.
Der dsj-Gesamtvorstand hat Leon Ries, bisher Geschäftsführer der dsj, zum hauptamtlichen Vorstandsmitglied Geschäftsführung berufen.
„Leon Ries hat in den letzten zwei Jahren als Geschäftsführer der dsj hervorragende Arbeit geleistet und wir sind überzeugt davon, dass er dies auch in der neuen Funktion fortsetzen wird. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit“, betont Stefan Raid, 1. ehrenamtlicher Vorsitzender der dsj.
Der Prozess zur Berufung des hauptamtlichen Vorstandsmitglieds Finanzen startet im Januar.