Kindergrundsicherung als Chance für Bewegung, Spiel und Sport

Kindern und Jugendlichen in Sportvereinen fördern

Die Kindergrundsicherung ist das bedeutende sozialpolitische Vorhaben der Bundesregierung. Sie soll vor allem finanziell weniger gut gestellten Familien helfen und Zukunftschancen von Kindern, die in Armut aufwachsen, verbessern. Dafür werden Leistungen wie das Kindergeld, der Kinderfreibetrag, der Kinderzuschlag, Teile des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets sowie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch künftig in der Kindergrundsicherung gebündelt. Über die genaue Umsetzung und die Art und Weise der herausfordernden Verzahnung zahlreicher Prozesse wird in der Bundesregierung noch gerungen. Dabei geht es um die Gesamtfinanzierung, aber auch um die technische Umsetzung des vorgesehen Online-Portals, auf dem das Geld möglichst einfach beantragt werden kann. 

Die Deutsche Sportjugend begrüßt das im Koalitionsvertrag verankerte Vorhaben. Die Kindergrundsicherung ist relevant für die Zugänge von Kindern und Jugendlichen zu Sport-, Spiel- und Bewegungsangeboten und sie ist entsprechend von Bedeutung für die Praxis von Sportvereinen.  

Sportvereine sind für Kinder und Jugendliche Orte, an denen sie Freude und Spaß an Bewegung und Begegnung erleben, Teilhabe leben und bedeutende Entwicklungsimpulse bekommen. Es ist auch der Sektor, in dem nach wie vor die meisten Kinder und Jugendlichen im außerschulischen Bereich organisiert sind –  über 9 Mio. junge Menschen unter 27 Jahren von den rund 22 Mio. in Deutschland lebenden (siehe Bestandserhebung Mitgliederzahlen).  

Das aktuelle Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt hier an vielen Stellen und es gilt weiter, fördernde und sichere Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche im Sport mitzugestalten und diese eben auch mithilfe der Kindergrundsicherung für alle niedrigschwellig zu halten. 

In einigen Landesverbänden des organisierten Sports existieren dafür bereits sehr gelungene Modelle der Kooperation mit den Landesbehörden zur gebündelten Auszahlung der Leistungen, die auch mit der Kindergrundsicherung erhalten bleiben müssen. 

Ein monatlicher Betrag für die sozio-kulturelle Teilhabe bzw. Vereinsbeiträge bleibt richtig, aber auch ein zusätzlicher jährlicher Satz für die sportliche Grundausstattung sollte eingefügt werden. 

Die Grundsicherung soll einen Garantiebetrag enthalten und einen altersgestaffelten Zusatzbeitrag. Im einkommensabhängigen Zusatzbetrag soll nach aktuellem Planungsstand das oben erwähnte Bildungs- und Teilhabepaket in die Kindergrundsicherung integriert werden. Dies ist zu begrüßen und kann den Zugang zum Verein einfach halten, da der monatliche Betrag für die sozio-kulturelle Teilhabe für Bewegung, Spiel und Sport im Verein (mit einem Betrag 15 € pro Monat) für Vereinsbeiträge verwendet werden kann. Wichtig ist aber, auch unter Berücksichtigung der geplanten Selbstverantwortung der Leistungsempfänger, sicherzustellen, dass Vereinsbeiträge so direkt wie möglich im Verein (oder je nach Modell auch im Landesverband zur Weiterleitung) ankommen.

Es ist allerdings notwendig, einen zusätzlichen jährlichen Satz für die sportliche Grundausstattung von Kindern (Ausstattung und Kleidung) vorzusehen, um so Kindern Teilhabe an einem der wichtigsten gesellschaftlichen Bereiche1 und an gesundheitsfördernden Angeboten zu ermöglichen. Eine solche zusätzliche Leistung, in Form von einmaligen Bedarfen, beispielsweise für die aktuellen Kosten einer Vollausstattung eines Kindes für den Sport in Halle und Außenbereich kann eine würdevolle und schambefreite Ausübung des Schul- und Vereinssports erleichtern oder auch die Möglichkeit eröffnen, im Verein an Sportarten teilzuhaben, für die mehr Ausrüstung benötigt wird. 

Nur wenn es gelingt, gezielt unterstützende Regelungen in der Kindergrundsicherung aufzusetzen, kann sich das gesellschaftspolitische und integrative Potenzial der Kinder- und Jugendarbeit im Sport mit der Vereinsarbeit auf lokaler Ebene für alle jungen Menschen in Gänze entfalten. 


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