Heinrich-Böll-Stiftung: Das erste Mal – wählen

Junge Stimmen zur Europawahl 2024

2024 dürfen in Deutschland Minderjährige bei der Europawahl ihre Stimme abgeben. Auch in Österreich, Malta und Belgien gilt für EU-Wahlen das aktive Wahlrecht ab 16. In Griechenland darf ab 17 Jahren gewählt werden. Die Heinrich-Böll-Stiftung veröffentlicht sechs Statements von unter 18-jährigen und erwachsenen Erstwähler*innen aus sechs Ländern, denn so meint die Stiftung, die EU muss mehr tun, um junge Menschen zu erreichen.


Zurück