Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Angriffe auf gemeinnütziges Engagement schärfer ahnden zu können. Am 20. Oktober 2023 beschloss er auf Anregung von Bayern, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Strafrechts in den Bundestag einzubringen.
Bei der Strafzumessung, also der Entscheidung, wie hoch eine Strafe im konkreten Fall ausfällt, sollen Gerichte künftig auch solche Auswirkungen der Tat besonders berücksichtigen, die geeignet sind, gemeinnütziges Engagement des Geschädigten zu beeinträchtigen.
Gemeinnützig tätige Personen - zum Beispiel kommunale Mandatsträger, Flüchtlingshelfer, Schiedsrichter und Personen im sicherheitsrelevanten Ehrenamt wie Feuerwehr oder Rettungsdienst würden immer wieder zum Ziel von Angriffen sowohl physischer als auch psychischer Art. Diese Angriffe und die darin zum Ausdruck kommenden Verrohungstendenzen könnten gravierende Auswirkungen haben - nicht nur im persönlichen Lebensbereich der konkret geschädigten Personen, sondern auch auf Belange des Gemeinwohls. Dies müssten die Wertungsnormen des allgemeinen Strafzumessungsrechts berücksichtigen und damit eine gesellschaftliche Wertschätzung ausdrücken, heißt es in der Entwurfsbegründung.
Der Entwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu Stellung nimmt und anschließend beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Feste Fristen, wann sich dieser mit dem Vorschlag befasst, gibt es nicht. Sollte das Parlament das Gesetz verabschieden, würde sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit befassen.
Quelle: BundestagKOMPAKT zur 1037. Sitzung des Bundesrates am 20. Oktober 2023