Freiwilligendienste stärken – auch durch mehr Teilzeit?

Quelle: dsj

Deutsche Sportjugend als Sachverständige im Familienausschuss des Bundestages

Der Bundestag möchte die Freiwilligendienste reformieren und überall dort, wo Freiwillige und Einsatzstelle sich einig sind, einen Teilzeitdienst ermöglichen. Bislang war das nur für Freiwillige über 27 oder für junge Menschen in besonders schwierigen Lebenslagen möglich. Gleichzeitig soll die Obergrenze des Taschengeldes erhöht werden.

Am 19. Januar 2024 waren Verbändevertreter*innen und Freiwillige zur öffentlichen Anhörung zum Freiwilligendienste-Teilzeitgesetz in den Bundestag geladen. In ihrer Stellungnahme zur Anhörung hat die Deutsche Sportjugend noch einmal hervorgehoben, dass sie die Regelungen grundsätzlich begrüßt. Eine Anhebung der Taschengeld-Obergrenze werde aber für die Freiwilligen im Sport keinerlei Auswirkungen haben, da keine zusätzliche Förderung zu erwarten ist und es sich die meisten Sportvereine nicht leisten können noch mehr Taschengeld als jetzt zu zahlen. Mehr Infos findet Ihr hier.


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