Freiwilligendienste stärken – auch durch mehr Teilzeit?

Quelle: dsj

Deutsche Sportjugend als Sachverständige im Familienausschuss des Bundestages

Am Montag, den 19. Januar, waren Verbändevertreter*innen und Freiwillige zur öffentlichen Anhörung zum Freiwilligendienste-Teilzeitgesetz in den Bundestag geladen. Der Bundestag möchte die Freiwilligendienste reformieren und überall dort, wo Freiwillige und Einsatzstelle sich einig sind, einen Teilzeitdienst ermöglichen. Bislang war das nur für Freiwillige über 27 oder für junge Menschen in besonders schwierigen Lebenslagen möglich. Gleichzeitig soll die Obergrenze des Taschengeldes erhöht werden.

In ihrer Stellungnahme zur Anhörung hat die Deutsche Sportjugend noch einmal herausgehoben, dass sie die Regelungen grundsätzlich begrüßt. Eine Anhebung der Taschengeld-Obergrenze wird aber für die Freiwilligen im Sport keinerlei Auswirkungen haben, da keine zusätzliche Förderung zu erwarten ist und es sich die meisten Sportvereine nicht leisten können noch mehr Taschengeld als jetzt zu zahlen. Rund um die Erweiterung der Teilzeitmöglichkeiten sind zudem noch viele Fragen offen, die einen erhöhten Beratungsbedarf mit sich bringen.

Bei der Anhörung forderte Dr. Jaana Eichhorn deswegen im Namen der Deutschen Sportjugend ausdrücklich eine Förderung des Bewerbungsverfahrens, eine Anhebung der finanziellen Förderung der Freiwilligendienste allgemein sowie eine sichere Planungsgrundlage für den Freiwilligenjahrgang 2024/25. Der Bundesarbeitskreis FSJ sowie weitere Verbändevertreter*innen der Bundesarbeitsgemeinschaft freie Wohlfahrtspflege, des Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), des Internationalen Bund und der Malteser sowie Freiwillige/Bundessprecher*innen im Freiwilligen Ökologischen Jahr und Bundesfreiwilligendienst und außerdem Marie Beimen vom „Petitionsteam Freiwilligendienst stärken“ brachten ähnliche Argumente vor und warben gemeinsam für eine bessere und verlässlichere Förderung. Weitere Informationen zur öffentlichen Anhörung sowie die eingereichten Stellungnahmen der Sachverständigen finden sich auf der Internetseite des Familienausschusses. Die Sitzung ist unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar und ein Bericht in den Parlamentsnachrichten auf der Website des Deutschen Bundestags zu finden.


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