Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) wurde im Jahr 2020 vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) mit der Erstellung einer Expertise zu Prävention und Intervention bei innerinstitutionellem sexuellem Kindesmissbrauch beauftragt. In diesem Zusammenhang sollten auch die Empfehlungen zentraler Organisationen aus den Bereichen Jugendhilfe, Sport, Kirche, Schule und Medizin zu Prävention und Intervention bei innerinstitutionellem Kindesmissbrauch untersucht und Weiterentwicklungsbedarfe herausgearbeitet werden. Die dsj beteiligte sich bei der Erhebung als Expertin für den Bereich (Jugend-)Sport.
Die Expertise wurde nun fertig gestellt ist und wurde auf der Website des UBSKM veröffentlicht.
Sie zeigt die rechtlichen Rahmenbedingungen auf und erläutert, was eine Organisation vorbeugend, aber auch intervenierend tun kann und ggf. auch tun muss, um sexuelle Gewalt speziell gegen Kinder und Jugendliche besser zu verhindern bzw. mit sexueller Gewalt in der Organisation angemessen umzugehen. Zu vielen Fragestellungen insbesondere im Bereich der Intervention, die uns auch im Sport beschäftigen (Pflicht zur Einschaltung von Strafverfolgungsbehörden, Befugnis zur Weitergabe von Daten potentieller Täter*innen etc.) gibt die Expertise hilfreiche Informationen.
Interessant ist, dass die Einrichtungen der unterschiedlichen Bereiche aus Jugendhilfe, Sport, Kirche und Schule oft an ähnliche rechtlichen Grenzen stoßen, was zum einen deutlich macht, dass es sich nicht um sportspezifische Probleme handelt. Zum anderen zeigt die Expertise, dass die Rechtslage teilweise dann nicht ausreichend erscheint, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen angemessen zu gewährleisten, wenn kollidierende Rechte Dritter (Datenschutz, Arbeitsrecht) dagegen abgewogen werden müssen.