Erstmals tagten in Berlin die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) und die Kultusministerkonferenz (KMK) gemeinsam. In der Sitzung wurden unter anderem Beschlüsse zu den Themen Übergang aus der Frühen Bildung in die Schule, Qualität im Ganztag sowie der Fachkräftegewinnung und -sicherung gefasst. Die hohe Qualität der frühkindlichen und schulischen Bildung und die Verbesserung ihrer Rahmenbedingungen ist ein großer Arbeitsschwerpunkt aller Länder und auch des Bundes.
Die Jugend- und Familienminister*innen sowie -senator*innen und die für Schulangelegenheiten zuständigen Minister*innen sowie Senator*innen sehen den Übergang und die Einschulung von Kindern in den Primarbereich der Schulen als bedeutsamen Entwicklungsschritt an. Sie setzen sich dafür ein, dass alle Kinder, die für ihren weiteren Lebensweg erforderlichen und bestmöglichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Einschulung vorfinden. Sie bekräftigen das dem „Gemeinsamen Rahmen für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen“ (JFMK-Beschluss vom 6. Mai 2021; KMK-Beschluss vom 24. April 2022) zu Grunde liegende, ganzheitliche Bildungsverständnis, die dort formulierten Ansprüche an die Qualitätssicherung und -entwicklung sowie an den Übergang von der frühkindlichen Bildung in den Primarbereich.
Eine enge Kooperation der zuständigen Aufgabenträger und Einrichtungen sowohl untereinander als auch mit Eltern und Kindern ist unverzichtbar, um Kindern eine Bildungs- und Entwicklungskontinuität zu sichern und Brüche in den Bildungsbiographien zu vermeiden. Es liegt im Interesse der Kinder und ihrer Eltern, dass deshalb frühzeitig eine intensive Kommunikation stattfindet. Wurden Kinder bereits durch frühkindliche Bildung gefördert soll an die Ressourcen und Kompetenzen der Kinder bestmöglich angeknüpft und auf bereits erkannte Förderbedarfe ohne Brüche in der Schule eingegangen werden. Das setzt voraus, dass individuelle Daten mit Zustimmung der Erziehungs- und Sorgeberechtigten ausgetauscht werden können. Es ist deshalb von zentraler Bedeutung, dass der Übergang von der frühkindlichen Bildung in den Primarbereich transparent, rechtssicher und unter Beachtung des Datenschutzes ausgestaltet werden kann. Die Jugend- und Familienminister*innen sowie -senator*innen und die für Schulangelegenheiten zuständigen Minister*innen sowie Senator*innen vereinbaren, dass folgende Themen in den zuständigen Gremien der Ministerkonferenzen gemeinsam erörtert werden sollten: Diagnostik, Datenübertragung, Übergang von der Kita in die Grundschule, Basale Kompetenzen, Elternarbeit und Sozialraum.
Qualität im Ganztag
Die JFMK und KMK begrüßen das bereits angelaufene Förderprogramm und sehen den Bund auch weiterhin in der Verantwortung zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter. Sie soll dazu beitragen, gleiche Bildungschancen für alle Kinder zu ermöglichen. Sie ist zudem ein weiterer Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Die Verwirklichung des Rechtsanspruches auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter ist insofern von größter gesamtgesellschaftlicher und volkswirtschaftlicher Bedeutung, nicht zuletzt wegen der bestehenden Fach- und Arbeitskräftebedarfe.
Die JFMK und die KMK betonen, dass zusätzlich zum quantitativen Ausbau auch die Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität ganztägiger Angebote zur Förderung der Kinder im Grundschulalter sowie die Bildungsinfrastruktur und die Rahmenbedingungen für gute Qualität in den Fokus genommen werden müssen. Der neu geschaffene Rechtsanspruch fordert von beiden Systemen:
- sich weiterhin gemeinsam für eine gute pädagogische Qualität von ganztägigen Angeboten zur Förderung des Kindes im Grundschulalter, die von der Perspektive der Kinder ausgehen muss, unter Berücksichtigung eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses, einzusetzen.
- dass das kooperative Zusammenwirken der unterschiedlichen Professionen von Lehrkräften, von weiterem pädagogisch tätigen Personal und allen anderen Professionen, sowie die Kooperation mit Jugendhilfe/Jugendorganisationen, von weiteren Einrichtungen aus Bereichen wie z. B. Sport, Musik und Kunst und Schule im Ganztag, die im Sinne multiprofessioneller Teams tätig sind, gleichermaßen eine Grundlage wie auch eine Zielstellung ist.
Die JFMK und KMK halten es darüber hinaus für zwingend erforderlich, gemeinsam mit dem Bund alle Anstrengungen zu unternehmen, um die für die Umsetzung eines guten Ganztags erforderlichen Bedarfen an Lehrkräften und weiterem pädagogisch tätigen Personal sowie schulischer und außerschulischer Infrastruktur für die Angebote der ganztägigen Förderung der Kinder im Grundschulalter zu erfüllen.
Fachkräftegewinnung und -sicherung/Fachkräfteoffensive
Die JFMK und KMK sehen eine der größten aktuellen Herausforderungen in der Gewinnung, der dauerhaften Bindung und der Personalentwicklung einer ausreichenden Zahl von Fachkräften für die Kinder- und Jugendhilfe und für die Schulen. Die JFMK und die KMK beschließen die Einsetzung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe, die Handlungsansätze und Verfahrensweisen für eine Verbesserung der Situation bei pädagogischen Kräften im sozialpädagogischen Bereich entwickeln soll. Die Betrachtung soll schon bei der Erstausbildung beginnen, die Weiterbildungen und die akademische Ausbildung berücksichtigen und auch die beruflichen Einsatzbereiche, Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten, die Gewinnung neuer Zielgruppen, die Anerkennung ausländischer Fachkräfte, die Verkürzung der Ausbildungszeit bei Wahrung der Qualitätsstandards, die Modularisierung und Digitalisierung der Ausbildung sowie die Durchlässigkeit von Ausbildungen mit in den Blick nehmen. Die JFMK und KMK werben dafür, dass die Kinder- und Jugendhilfe und die Schulen es vermeiden, bei der Fachkräfteanwerbung in Konkurrenz zu treten. Um die Potenziale zur Gewinnung und Bindung von pädagogischen Kräften optimal nutzen zu können, sind neben den quantitativen Fragestellungen, die Ausbildungs- und Qualifizierungsoptionen insbesondere mit Fokus auf die Kinder- und Jugendhilfe in den Blick zu nehmen. Angesichts der zunehmenden Heterogenität des Personals bedarf es zudem einer Verständigung über die erforderlichen Maßnahmen der Qualitätssicherung. Darüber hinaus gilt es zum Zwecke der Fachkräftebindung, Weiterentwicklungsmöglichkeiten durch gezielte Angebote der Fort- und Weiterbildung der pädagogischen Kräfte zu etablieren.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg vom 13. Oktober 2023