DOSB und dsj bei Tagung des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt

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Schon viel erreicht – noch viel zu tun zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

Stefan Raid, Vorsitzender der Deutschen Sportjugend (dsj) und DOSB-Präsidiumsmitglied nahm gemeinsam mit Kolleginnen des Safe Sport-Teams von DOSB und dsj am 27. und 28. Juni 2024 an der BMFSFJ- und UBSKM-Tagung des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Berlin teil. Es ging darum, Zwischenbilanz zu den bisherigen Entwicklungen und Fortschritten zu ziehen sowie zu aktuellen Fragestellungen in Fachforen zu diskutieren und Handlungsansätze und -empfehlungen zu erarbeiten. Für den organisierten Sport ist das Gremium wichtiger Ort für die interdisziplinäre Zusammenarbeit und Vernetzung, denn der Schutz vor Gewalt für alle Kinder und Jugendlichen ist eine gemeinsame Aufgabe, die in der Verantwortung aller Sektoren liegt. Für den organisierten Sport ist zudem die Befassung mit dem Thema Kinder- und Jugendschutz aus zweierlei Perspektive zwingend: aus dem Jugendhilfe- und dem jugendpolitischen Kontext und aus dem sportpolitischen Kontext. Für die politische Arbeit auf Bundesebene ergibt sich daraus auch die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Ministerien.  

Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen unter Vorsitz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) ist ein Gremium für die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Verantwortungsträger*innen aus Politik und Gesellschaft und wurde Ende 2019, rund zehn Jahre nach Einrichtung des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ gegründet. Ziel des Nationalen Rates ist es, Prävention, Intervention und Hilfen zu verbessern sowie die Forschung zu sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche auszubauen. Der DOSB ist Gründungsmitglied dieses Gremiums und zentraler Akteur aus der Fachpraxis. Die dsj ist seither für die aktive Mitarbeit entsendet und Teil der themenspezifischen Arbeitsgruppen, der AG Schutz.

Für DOSB und dsj sind die zentralen Themen, die aus der Tagung des Nationalen Rates und weiteren aktuellen Entwicklungen hervorgehen, klar:

Stärkung der Strukturen zur Bekämpfung von (sexualisierter) Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs weiter vorantreiben und besser synchronisieren

Die Bundesregierung hat am 19. Juni den Gesetzesentwurf zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen beschlossen. Das Gesetz sieht die Verankerung und Verstetigung wichtiger Strukturen vor: darunter die Verankerung des*der Unabhängigen Bundesbeauftragten sowie des 2015 eingerichteten Betroffenenrates und die 2016 eingerichtete Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Das Gesetz zielt darauf ab, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung zu verbessern und betroffene Menschen bei der individuellen Aufarbeitung des erlittenen Unrechts zu unterstützen.

DOSB und dsj unterstützen diese Umsetzung, da sie die Entwicklungen zum Schutz vor Gewalt im Sport stärkt. DOSB und dsj wünschen sich zugleich eine stärkere Synchronisierung der Prozesse zwischen dem Bundesministerium Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI). Auch die die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs appelliert an eine konsequente ressortübergreifende Zusammenarbeit.

Gerade mit dem Vorhaben des BMI zum Aufbau des Zentrums für Safe Sport sowie dem Zukunftsplan Safe Sport, der 2023 als Gesamtstrategie des organisierten Sports verabschiedet wurde und in den nächsten zehn Jahren umgesetzt wird, werden viele Weiterentwicklung für mehr Schutz von Kindern und Jugendlichen im Sport vorangetrieben.

Umsetzung von Schutzkonzepten, insbesondere durch Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, flächendeckend in allen gesellschaftlichen Bereichen ausbauen

Ein zentrales Thema der Tagung des Nationalen Rates war es, die flächendeckende Implementierung von Schutzkonzepten in allen Einrichtungen und Organisationen, sei es Schule, Kita, Feuerwehr oder Sportverein, strukturell voranzutreiben. Dies spiegelt das Ziel aus dem Zukunftsplan Safe Sport von DOSB und dsj wider, in dem es heißt: „Schutzkonzepte sind in allen Sportverbänden und -vereinen mit sämtlichen ihrer Untergliederungen sowie ihren Jugendorganisationen bundesweit verbindlich verankert.“

Besonders wichtig ist DOSB und dsj dabei, dass Schutzkonzepte als Prozesse zu verstehen sind, die es regelmäßig zu überprüfen und anzupassen gilt und die in einem partizipativen Prozess, vor allem unter Beteiligung von Kinder- und Jugendlichen, zu erarbeiten sind.

Digitale Gewalt und Peer-Gewalt als Themen auf der Tagung des Nationalen Rats zahlen auf Schwerpunkte im Handlungsfeld Kinder- und Jugendschutz der dsj ein

Für die dsj waren die Themen (sexualisierte) Gewalt und Täter*innenstrategien im digitalen Raum sowie Bedarfe, Risiken und Ressourcen bei (sexualisierter) Peer-Gewalt, also Gewalt unter Gleichaltrigen, auf der Tagung von besonderem Interesse. Im Themenfeld digitaler Gewalt wurden unter anderem die Fragen diskutiert, wie wir Kinder und Jugendliche im Netz vor (sexualisierter) Gewalt schützen können und welche technischen Potentiale man dazu nutzen kann.  

Da die dsj diese Bereiche auch im Sport zunehmend wahrnimmt und aktuelle Studienergebnisse zu Gewalterfahrungen im Sport dies bestätigen, hat die dsj diese Themen bereits in diesem Jahr aufgegriffen und möchte das Thema Peer-Gewalt im Sport als Schwerpunktthema im Handlungsfeld Kinder- und Jugendschutz der dsj im Jahr 2025 platzieren.

Weitere Informationen zum Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen können dem Infoblatt entnommen werden.


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