„Das Recht junger Menschen auf Schutz vor Gewalt – Auftrag und Verantwortung des institutionellen Gefüges“

Kommentar der dsj zur Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums (BJK)

Nachdem der Bundesrat am 7. Mai 2021 dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) zugestimmt hat und somit die Wichtigkeit des Kindes- und Jugendschutzes hervorhebt, stellt das BJK darüber hinaus eine gesetzliche Forderung in Bezug auf die Verantwortungsübernahme des gesamten institutionellen Gefüges. Die Stellungnahme des BJK betont, dass Schutzkonzepte in allen Institutionen vorliegen müssen, in denen Kinder- und Jugendliche sind bzw. in denen Entscheidungen über diese getroffen werden. Das BKJ hat unterschiedliche Bereiche und Institutionen einbezogen, in den gesamtgesellschaftlichen Kontext zueinander gestellt und durch Statements verschiedener Stakeholder unterstützt. Im Bereich familialer Nahraum und institutionelle Räume wurde auch der Lebensraum Sport unter Einbezug der Expertise von Elena Lamby, Referentin für Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport der Deutschen Sportjugend (dsj), in den Blick genommen.  

Hierbei betont Elena Lamby (dsj) in ihrem Statement die hohe Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen regionalen Kinderschutznetzwerken und Sportvereinen mit ihren ehrenamtlichen Kinderschutzbeauftragten: 

"Schutzkonzepte im Sport: Gewalt besprechbar machen:

Die Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt ist ein fester Bestandteil der Aktivitäten im Kinder- und Jugendschutz im organisierten Sport geworden. Dazu haben die vielfältigen Entwicklungen von Arbeitsstrukturen, fachlicher Kompetenz und die Bereitstellung von Angeboten zur Vernetzung und Qualifizierung durch Sportverbände beigetragen. Sportvereine mit ihren ehrenamtlichen Kinderschutzbeauftragten spielen eine wichtige Rolle in regionalen Kinderschutznetzwerken, müssen dort als Schutz- und Kompetenzort mit einbezogen werden und vor allem auch die notwendige fachliche Unterstützung erhalten. Nur so können wir Gewalt gegen Kinder und Jugendliche auf allen Ebenen an- und besprechbar machen.“  

(Elena Lamby, Referentin für die Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport in der Deutschen Sportjugend) 

Damit der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Gewalt nachhaltig umgesetzt werden kann, muss eine gesamtgesellschaftliche und institutionell übergreifende Sensibilisierung stattfinden. Der Schutzauftrag muss dabei in Einklang mit entsprechenden Schutzkonzepten und der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gestaltet werden. 


Die Pressemitteilung des BJK (vom 21.07.2021) finden Sie hier: 

Das Recht junger Menschen auf Schutz vor Gewalt – Auftrag und Verantwortung des institutionellen Gefüges  

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) setzt sich in der aktuellen Stellungnahme mit der Frage der Verantwortungsübernahme aller Institutionen von Kindheit und Jugend zum Schutz junger Menschen vor Gewalt und der Relevanz institutioneller Schutzkonzepte auseinander. 

Am 07. Mai 2021 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) zugestimmt. Durch das KJSG wird die Kinder- und Jugendhilfe umfassend reformiert und modernisiert. Es setzt einen Meilenstein, der den Weg zu einem besseren und inklusiven Kinder- und Jugendschutz ebnet und die hohe Bedeutung der Zusammenarbeit des gesamten institutionellen Gefüges des Aufwachsens erneut unterstreicht. 

Das BJK fordert darüber hinaus eine gesetzliche Regulierung, die festlegt, dass alle Institutionen, in denen der Alltag von Kindern und Jugendlichen stattfindet oder in denen über diesen entschieden wird, über entsprechende Gewaltschutzkonzepte verfügen müssen. Das Recht auf Schutz vor physischer (körperlicher), psychischer (seelischer) und sexualisierter Gewalt bedeutet jedoch nicht nur Konzepte für den präventiven, intervenierenden oder aufarbeitenden Umgang mit von Gewalt bedrohten oder betroffenen jungen Menschen zur Verfügung zu stellen. Vielmehr sind der Schutzauftrag und die damit verbundenen Konzepte in der Praxis unter der Berücksichtigung der Förder- und Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen auszugestalten. Im Sinne der Inklusion kommen institutionelle Schutzkonzepte nicht ohne die Berücksichtigung der Diversität junger Menschen und ihrer Schutzbedarfe aus. Um diesen Anspruch gerecht werden zu können, betont das BJK die Notwendigkeit intersektional und diskriminierungsfrei ausgestalteter Hilfsangebote sowie barrierefreie Zugänge zu Unterstützungsleistungen für junge Betroffene. Ebenso braucht es umfassende Weiterbildungsangebote für Fachkräfte und eine gesamtgesellschaftliche Sensibilisierung für die Thematik.  

Die Stellungnahme steht auf www.bundesjugendkuratorium.de/stellungnahmen zum Download bereit. 

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen. 

Kontakt:    
Deutsches Jugendinstitut e. V. 
Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik 
Juliane Dahlke 
Tel:  +49(0)89 62306-388 
E-Mail: bundesjugendkuratorium(at)dji.de  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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