Die Bundesjugendspiele können seit 2001 in drei Angebotsformen und drei Sportarten durchgeführt werden. Neben dem traditionellen Wettkampf, welcher den meisten noch aus der eigenen Schulzeit bekannt sein wird, gibt es den Wettbewerb und den Mehrkampf. Neben der Leichtathletik können die Bundesjugendspiele auch im Schwimmen und Turnen angeboten werden.
Der Wettbewerb stellt ein besonders kind- und entwicklungsgemäßes Angebot dar, das vor allem in der Grundschule umgesetzt werden soll und eine große motorische Vielfalt abbildet. Aufbauend auf die schrittweise schwieriger werdenden Übungen aus dem Wettbewerb, kann dann der Wettkampf durchgeführt werden. Der Mehrkampf vereint alle drei Sportarten mit jeweils ausgesuchten Übungen aus den jeweiligen Übungen des Wettbewerbs. Für alle drei Angebotsformen gibt es Ehren-, Sieger- und Teilnahmeurkunden.
Mit der Entscheidung des Ausschusses für die Bundesjugendspiele und der Kommission Sport der Kultusministerkonferenz im März 2021 erhält der Wettbewerb künftig eine höhere Bedeutung. Ab dem Schuljahr 2023/2024 ist in den Klassenstufen 1-4 in den Grundsportarten Leichtathletik und Schwimmen nur noch die Wettbewerbsform anzubieten und durchzuführen. In der Grundsportart (Gerät-)Turnen gelten in allen Klassenstufen weiterhin die Wettkampf- und die Wettbewerbsform, wobei die Durchführung des Wettbewerbs in der Grundschule empfohlen wird. Der Mehrkampf bleibt bestehen. Für alle anderen Klassenstufen (ab Klassenstufe 5) ändert sich nichts. Für diese können in allen Grundsportarten alle drei Angebotsformen durchgeführt werden.
Mit dieser Entscheidung verstärkt der Ausschuss für die Bundesjugendspiele die konsequenten Umsetzungsformen kindgemäßer Inhalte und Zielsetzungen der mehrperspektivisch und prozessorientiert angelegten Bildungspläne des Sportunterrichts in den einzelnen Bundesländern. Denn bei den Bundesjugendspielen steht die Idee, sich zu bewegen, Freude zu haben und sein Bestes zu geben, ebenso wie die Fairness, Respekt, Teamfähigkeit und die Vermittlung von sozialen Kompetenzen im Mittelpunkt.
Bei allen drei Angebotsformen der Bundesjugendspiele geht es natürlich auch um Leistung und gemeinsames Wetteifern. Wettbewerb im Gegensatz zum Wettkampf bedeutet nicht, dass es sich um ein rein spielerisches Angebot handelt. Der Wettbewerb ist vielmehr als ein auf die Entwicklung der Kinder angepasstes sportliches Angebot zu verstehen. Für die jeweilige Leistung der Kinder und Jugendlichen werden in allen drei Angebotsformen und allen drei Sportarten Urkunden ausgegeben. Diese sind unterteilt in Ehren-, Sieger- und Teilnahmeurkunden, wobei die Ehrenurkunde mit der Unterschrift des amtierenden Bundespräsidenten versehen ist.
Die Bundesjugendspiele sind offen für alle Kinder. Ebenso wie es bislang beim Wettkampf möglich war, können auch Kinder und Jugendliche mit Behinderung in allen drei Sportarten am Wettbewerb teilnehmen. Informationen hierzu finden sich im Handbuch für die Bundesjugendspiele sowie auf den Webseiten der Sportverbände.
Der Ausschuss für die Bundesjugendspiele spricht sich explizit dafür aus, dass das Erkennen der eigenen Leistung und der eigenen Leistungsfähigkeit sowie der Umgang mit Niederlagen zur kindlichen Entwicklung gehören und im pädagogischen Kontext von Schule begleitet werden müssen. Ebenfalls ist es aus Sicht des Ausschusses für die Bundesjugendspiele essenziell, dass die Bundesjugendspiele in der jeweiligen Sportart langfristig im Sportunterricht vorbereitet werden müssen und ein wertschätzendes Miteinander gelebter Schulalltag sein sollte.
Die Bundesjugendspiele sind seit 1951 fester Bestandteil der schulsportlichen Wettbewerbe. Mit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26.10.1979 wurde die jährliche Durchführung der Bundesjugendspiele durch jede allgemeinbildende Schule und die Teilnahme daran für alle Schüler*innen bis zur Jahrgangsstufe 10 für verbindlich erklärt. Bereits 2001 gab es mit der Einführung des Wettbewerbs und des Mehrkampfs eine Veränderung der Bundesjugendspiele. Zum Schuljahr 2023/2024 wird es wieder eine Veränderung hin zu einem kind- und entwicklungsgemäßen Angebot geben.
Dem Ausschuss gehören neun Mitglieder an. Er setzt sich aus drei Vertretungen der Kommission Sport der Kultusministerkonferenz (KMK), einer Vertretung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), einer Vertretung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) sowie vier Vertretungen der an den Bundesjugendspielen beteiligten Spitzenverbände, dem Deutschen Behindertensportverband (DBS), dem Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV), dem Deutschen Schwimm-Verband (DSV) und dem Deutschen Turner-Bund (DTB), zusammen.
Im offiziellen Handbuch Bundesjugendspiele sind alle Informationen zu den Bundesjugendspielen und den unterschiedlichen Angebotsformen zusammengefasst. Weitere Informationen gibt es über die folgenden Links:
www.leichtathletik.de
„Schwimmen – Lehren und Lernen in der Grundschule“
www.dtb.de/bundesjugendspiele/