Arbeit zum Nationaler Aktionsplan für Kinder und Jugendbeteiligung gestartet

Dialogprozess läuft bis 2025

Bundesjugendministerin Lisa Paus startete mit einer Veranstaltung am 14. November 2022 in Berlin offiziell die Arbeit am Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung, mit dem ihr Ministerium die Jugendstrategie der Bundesregierung weiterentwickelt. Als neue Schwerpunkte kommen die Beteiligung von Kindern unter zwölf Jahren sowie die politische Mitgestaltung auf Kommunal- und Landesebene hinzu. Lisa Paus sagte: "Die Entscheidungen von heute bestimmen über die Zukunft der 14 Millionen jungen Menschen in unserem Land. Sie haben ein Recht darauf, dass wir ihre Stimme hören und dass sie an den sie betreffenden Belangen beteiligt werden. Deshalb starten wir heute den Nationalen Aktionsplan zur Kinder- und Jugendbeteiligung und werden gemeinsam mit jungen Menschen, der Zivilgesellschaft, den Ländern und Kommunen Empfehlungen für wirksame Kinder- und Jugendbeteiligung entwickeln." Zum Start des Nationalen Aktionsplans stellte das BMFSFJ die neue Publikation "Mitwirkung mit Wirkung - Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung" vor, die zusammen mit dem Deutschen Bundesjugendring erarbeitet bzw. die seit 2009 existierende Version überarbeitet wurde. Sie soll Unterstützung sein, um die Beteiligung junger Menschen in den Kommunen, Ländern, im Bund sowie in Europa zu stärken und Kinder und Jugendliche anzuregen, sich einzubringen. Die neue Publikation versucht, Voraussetzungen, Rahmenbedingungen sowie Chancen und Herausforderungen von Kinder- und Jugendbeteiligung in unterschiedlichen pädagogischen Handlungsfeldern sowie auf kommunaler, Landes-, Bundes- und europäischer beziehungsweise internationaler Ebene aufzuzeigen. 

Mit dem Nationalen Aktionsplan (NAP) wird ein Dialogprozess gestartet, der bis 2025 läuft. In vielfältigen Formaten werden Empfehlungen für eine wirksame Kinder- und Jugendbeteiligung formuliert. In diesem Kontext wurden und werden verschiedene Programme und Projekte durch das BMFSFJ gefördert und begleitende Gremien einberufen. Die Ergebnisse dieses Dialogprozesses werden als Beschlussempfehlung dem Bundeskabinett und der Jugend- und Familienministerkonferenz vorgelegt.  


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