Appell der Sportminister*innenkonferenz

Bildungs- und Teilhabepaket für Sportvereinsbeiträge von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien zukünftig stärker nutzen

 

Die Sportminister*innen der Länder haben in ihrer Sitzung vom 11./12. Mai 2023 in Frankfurt am Mai einen Beschluss (47.SMK-BV06/2023) „zur sportlichen Förderung von Kindern aus einkommensschwachen Haushalten“ gefasst. Denn ein besonderes Augenmerk wollen sie bei der Förderung von sportlichen Aktivitäten auf Kinder und Jugendliche legen, die in einem einkommensschwachen Umfeld aufwachsen. Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), die zukünftig voraussichtlich in die Kindergrundsicherung integriert werden, sollen jungen Menschen aus einem einkommensschwachen Umfeld weiterhin den Zugang zum Sportverein einfach machen und die Mitgliedschaft ermöglichen. Ziel ist es, ein gesundes, bewegungsreiches Aufwachsen in der Gemeinschaft und ein gleichberechtigter Start ins Leben zu ermöglichen. 

Der einleitende Beschlusstext führt zur aktuellen Praxis zudem aus: „Die Mittel [aus dem Bildungs- und Teilhabepaket] werden ziel- bzw. leistungsbezogen eingesetzt, da entsprechende Teilnahmebescheinigungen vorzulegen sind oder die Abrechnung direkt über die Anbieter und Anbieterinnen von Angeboten der sozialen und kulturellen Teilhabe (z. B. Sportvereine) erfolgt. Eine anderweitige Verausgabung dieser Leistungen ist ausgeschlossen.“


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