Anstehende Änderungen in den Freiwilligendiensten

Quelle: dsj/David Delp

Der Bundestag plant Gesetzesänderungen rund um Teilzeit und Taschengeld

Der Bundestag plant, die Gesetze, die die Freiwilligendienste regeln, anzupassen. Zum einen soll die Möglichkeit, einen Freiwilligendienst in Teilzeit zu absolvieren, für alle eröffnet werden – derzeit geht das für Menschen unter 26 nur, wenn sie besondere Gründe dafür haben, etwa die Pflege von Angehörigen. Zum anderen soll zukünftig die mögliche Höchstgrenze des Taschengeldes steigen – sofern es keine zusätzliche Förderung durch Bund oder Land für Taschengeld gibt, wird das für Freiwillige aus dem Sport aber kaum Auswirkungen haben, weil die Einsatzstellen kaum mehr Taschengeld zahlen können. 


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