Gemeinsam mit der Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) bei der Deutschen Sportjugend (dsj), der BAG Streetwork und der BAG Fanprojekte bearbeitet der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) das Thema Zeugnisverweigerungsrecht in all seinen Facetten, insbesondere in seiner Bedeutung für die Soziale Arbeit. Im Januar 2020 wurde dazu das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ) in Frankfurt gegründet. Für den DBSH spricht sich der Bundesvorsitzende für ein klares Ja für ein notwendiges Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter*innen aus.
Dass das Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit dringend notwendig ist, zeigt ein Fall in Karlsruhe, bei dem drei Mitarbeitenden des Fanprojekts von der Staatsanwaltschaft zu Zeugenaussagen vorgeladen worden sind. Dieser Vorfall steht exemplarisch für die gesamte Profession der Sozialen Arbeit, weswegen das bundesweite Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht eine Stellungnahme veröffentlicht hat.