Aktionsplan "Queer leben"

Organisationen sind eingeladen, ihre Expertise im Aktionsplan "Queer leben" einzubringen

Am 11. Januar ist das Interessenbekundungsverfahren zum Aktionsplan "Queer leben" gestartet. Interessierte Organisationen können das ausgefüllte Interessenbekundungsformular bis zum 23. Januar an verbaende-queerleben(at)bafza.bund.de schicken. Bei Fragen können sich Interessierte per Mail an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben wenden.

Der im November 2022 verabschiedete Aktionsplan schafft auf Bundesebene eine ressortübergreifende Strategie für ein queerfreundlicheres Deutschland. An den Beschluss des Aktionsplans schließt sich die konkrete Ausgestaltung, Priorisierung und Umsetzung der Maßnahmen an. Dafür ist ein ressortübergreifender Arbeitsprozess gemeinsam mit den Verbänden und den Ländern vereinbart. Koordiniert wird dieser Prozess durch Sven Lehmann, dem Queer-Beauftragten der Bundesregierung. Zur administrativen Begleitung wurde die Bundesservicestelle Queeres Leben im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben eingerichtet. Hier wird aktuell eine Struktur für Arbeitsgruppen aufgesetzt.

Der Aktionsplan "Queer leben"

Der Aktionsplan "Queer leben" beinhaltet ein umfangreiches Maßnahmenpaket zu den Bereichen Rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen und Internationales. Die konkrete Ausgestaltung, Priorisierung und Umsetzung der Maßnahmen wird unter Einbeziehung von Verbänden und der Länder und unter Berücksichtigung der jeweiligen Zuständigkeiten in einem ressortübergreifenden Arbeitsprozess stattfinden Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, koordiniert diesen Arbeitsprozess mit Unterstützung durch die Bundesservicestelle "Queeres Leben" im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.


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