5 Fragen an Angelika Ribler

Quelle: privat

Zum Tag der Menschenrechte hat der DOSB die Mitglieder des DOSB-Menschenrechtsbeirates interviewt

Anlässlich des 75-jährigen Jubiläums der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 2023 haben wir einzelnen Mitgliedern des DOSB-Menschenrechtsbeirates fünf Fragen zum Thema “Sport und Menschenrechte” gestellt.

Teil 2 mit Angelika Ribler, der Referatsleiterin Jugend- und Sportpolitik bei der Sportjugend Hessen im LSB Hessen e.V., die hessische Sportvereine und -verbände bei Fällen in den Bereichen Safe Sport, Diskriminierung und Rechtsextremismus berät sowie Projekte zur Demokratiestärkung und Bildungsangebote im Bereich Kinder- und Menschenrechten im hessischen Sport umsetzt.

Beim Thema Sport und Menschenrechte denke ich zuerst an… 
Die Stärkung von Menschen durch Rechte, die für alle Menschen und überall gelten.   

Ich bin Mitglied im DOSB-Menschenrechtsbeirat, weil… 
Ich den Fokus auf die Chancen der Arbeit mit Kinder- und Menschenrechten im Sport setzen möchte und vor allem uns als Mitgliedsorganisationen hierbei im Auge habe 

Von der neuen Menschenrechts-Policy des DOSB und der dsj erhoffe ich mir…  
Dass sie uns eine Hilfe dabei ist, unsere „Werte des Sports“ menschenrechtlich zu rahmen und damit zu stärken. Sie sind dann nicht mehr nur „nice to have“, sondern werden zunehmend verbindlich, auch im Fall der Verletzung unserer Werte.  

Das Thema Sport und Menschen- und insbesondere Kinderrechte begegnet mir in meiner Arbeit… 
Nahezu täglich, weil wir in der Sportjugend Hessen bereits seit einigen Jahren kinder- und menschenrechtsbasiert arbeiten. Hierdurch gelingt es, scheinbar unverbunden nebeneinanderstehende Themen wie Kindeswohl, Nachhaltigkeit, Inklusion, Diversity oder Demokratie miteinander zu verbinden. 

Für die Arbeit im organisierten Sport, für unsere Verbände und Vereine, erhoffe ich mir vor allem, dass… 
Möglichst viele Verantwortliche aus den Vereinen und Verbänden den Wert von Kinder- und Menschenrechten für ihren/unseren Sport erkennen. Und damit das klappt, werden wir im Menschenrechtsbeirat in 2024 einen Aktionsplan mit vielen Anknüpfungspunkten für die Vereinspraxis entwickeln. Das wäre dann der „Praxis-Wumms“, der vielleicht aus der Policy noch nicht herausgelesen werden kann.   

Hintergrund: Der DOSB-Menschenrechtsbeirat wurde gemäß § 23 der DOSB-Satzung berufen und auf der 19. DOSB-Mitgliederversammlung am 3. Dezember 2022 in Baden-Baden vorgestellt. Der Beirat, um dessen Geschäftsführer Dr. Joachim Rücker, unterstützt den DOSB bei der Wahrnehmung seiner menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten und steht unter anderem bei der Anwendung und Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte beratend zur Seite. Die Beiratsmitglieder zeichnen sich durch eine hohe Fachexpertise im Themenfeld “Sport und Menschenrechte” aus und vertreten unter anderem folgende im Themenfeld relevante Anspruchsgruppen: Athlet*innen, DOSB-Mitgliedsorganisationen, Zivilgesellschaft, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft. 

Quelle: DOSB

Artikel "FAQ Menschenrechts-Policy von DOSB und dsj"


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