Ein Freiwilligendienst ist ein dreifacher Gewinn: Für den Freiwilligen, die Einsatzstelle und die Gesellschaft. Das Potential der Freiwilligendienste erkennt auch unser Bundespräsident, der ein Dienstjahr für alle fordert. Eine Dienstpflicht bedeutet aber einen tiefen Eingriff in die biografische Souveränität des Einzelnen. Die Idee einer Antwort darauf: Aus „alle müssen“ wird „wer will, der kann“.
Aktuell arbeiten Träger, Verbände und Zentralstellen der Freiwilligendienste für ein Dienstrecht statt einer Pflicht, also einer rechtlichen Verankerung der Freiwilligendienste mit einer finanziell auskömmlichen Ermöglichungsstruktur als ein attraktives Angebot an alle Menschen, die sich freiwillig engagieren möchten. Konkret könnte das so aussehen: Alle jungen Menschen erhielten zum Ende ihrer Schulzeit eine persönliche Einladung zu einem bedarfsgerecht ausgestalteten, nachhaltig finanzierten Freiwilligendienst, bei dem das Taschengeld auf ein existenzsichernden Minimum erhöht wird durch ein staatlich finanziertes Freiwilligengeld auf BAföG- Niveau (hier gibt’s mehr Infos). Auch auf den Kanälen des Bundesarbeitskreises FSJ wird regelmäßig über Neuigkeiten und aktuelle Aktionen berichtet.