Mehr Teilzeitmöglichkeiten in den Freiwilligendiensten

Stellungnahme der dsj zu Anpassungen des Jugendfreiwilligendienstgesetztes

Bereits im letzten Jahr hatte der Bundestag angekündigt, die Gesetze, die die Freiwilligendienste regeln, anzupassen. Zum einen sollte die Möglichkeit, einen Freiwilligendienst in Teilzeit zu absolvieren, für alle eröffnet werden – derzeit geht das für Menschen unter 26 nur, wenn sie besondere Gründe dafür haben, etwa die Pflege von Angehörigen. Zum Anderen sollte zukünftig die mögliche Höchstgrenze des Taschengeldes steigen.

Nun liegt ein Entwurf für eine Gesetzesänderungen vor. Die dsj hat eine Stellungnahme dazu abgegeben, in der sie die Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit grundsätzlich begrüßt. Einen Freiwilligendienst in Teilzeit anzubieten, spiegelt die Bedarfe vieler junger Menschen wider und öffnet die Freiwilligendienste für weitere Zielgruppen.

Gleichzeitig sind aber noch viele Fragen noch offen. Die im Gesetzentwurf erhaltene Möglichkeit, das Taschengeld der Freiwilligen zu erhöhen, überzeugt vor dem Hintergrund sinkender Bundesmittel für Freiwilligendienste nicht: Sofern es keine zusätzliche Förderung durch Bund oder Land für Taschengeld gibt, hat eine Erhöhung der Taschengeldobergrenze wahrscheinlich kaum Auswirkungen, weil die Einsatzstellen kaum mehr Taschengeld zahlen können.

Die vollständige Stellungnahme der dsj ist hier zu finden.


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